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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:26:29 *
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Autor Thema: Pfändungsbetrag bei Selbstständigkeit  (Gelesen 609 mal)
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kobold04
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« am: 01. September 2010, 14:20:44 »

Wer kann mir sagen wie der Pfändungsbeitrag bei Selbstständigkeit und monatlich schwankendem Einkommen berechnet wird?
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Fallera
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« Antworten #1 am: 01. September 2010, 15:47:25 »

Stand des Verfahrens?

Im eröffneten Verfahren berechnet sich der pfändbare Betrag anhand der tatsächlich erwirtschafteten Gewinnen.§ 35 InsO

In der WVP wird von einem fiktiven Einkommen ausgegangen
Hierbei geht es in der WVP um die fiktive Verdienstmöglichkeit als Angestellter in einem angemessenen Dienstverhältnis § 295 Abs. 2 InsO .


« Letzte Änderung: 01. September 2010, 16:11:23 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
kobold04
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« Antworten #2 am: 01. September 2010, 19:03:19 »

Vielen Dank für die Info!
Wer legt denn fest was angemessen ist?
Wird nur der Ausbildungsberuf berücksichtigt und dort ein Durchschnittseinkommen, schaut man nach Verdiensten in den letzten Jahren, oder sogar nach Weiterbildungen?
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #3 am: 01. September 2010, 19:13:08 »

Wer legt denn fest was angemessen ist?

- Sie selbst


Es wäre jedoch gut  wenn die Frage von Fallera beantworten.  Zu Fallara noch folgendes:  Auch im Insolvenzverfahren kann § 295 Abs. 2 InsO gelten und zwar wenn der Neuerwerb aus der Selbständigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO freigegeben wurde.



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kobold04
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« Antworten #4 am: 01. September 2010, 19:30:07 »

Stand ist eröffnetes Verfahren mit baldigem Übergang in die WVP. Spätestens Ende das Jahres lt. IV.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 01. September 2010, 19:30:07 »



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paps
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« Antworten #5 am: 02. September 2010, 19:09:14 »

Wurde das Gewerbe nach §35 (2)InsO freigegeben?
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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