Wichtig wäre zu wissen, welche Einnahmen Sie noch haben und wer die Zusammenrechnung angeordnet hat.
Insolv antrag war )/2000 , dann eröffnung mai 2001, dann 5/2005 endlich abschlußverfahren. Seid Wohl periode 2005-Einkommen 1600 netto +225 witwenrente. ergiebt 242 pfändung bei 1 sohn unterhalt. Also witwenrente mit 100% angerechnet.
ab juli 08 bekomme ich ( neuer Arbeitsbereich mit 80% arbeitszeit)1175 netto + 270 BU- rente aus einer privaten Versicherung + erhöhtes witwenrente von 387,- im Monat. den Pfändungsbetrag gibt mein IV an! nun habe ich ihm geschrieben das BU neu ist , mit verweis auf pfändungsfrei+ erhöter witwenrente mal sehen was passiert. was errechnst du mit deinem Wissen? ich komme auf 102,05€ stimmt das? Soll ich einfach die Zahlung so ändern aufs anderskonto, denn bis her regt der IV sich nach briefwechsel seid 3 jahren nicht mehr!! Er hat mir aber eine Tabelle mitgschickt ich sollte die Beträge errechnen und gegebnfalls ändern. Aber bei der BU-Rente und Witwenrente bin ich mir nun stutzig!! Danke für Hilfe!! viele Grüße aus Sachsen an alle, haltet durch!