Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 03:39
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:39:20 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Pfändungsfreibeträge bei der Ehefrau  (Gelesen 362 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
DrPsycho
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 29. April 2011, 18:53:41 »

Hallo

Bin etwas verwirrt.

Folgendes:

Ich und meine Frau sind beide in der PI und befinden uns in der WVP.

Mein Einkommen ca. 2000 Netto
Einkommen meiner Frau ca. 500-900€ je nach dem wie viel Dienste sie hat.

Kinder 3 Stück...... Davon 2 die von mir und meine Frau und eins wurde von
meine Frau mit in die Beziehung "gebracht".

Das Einkommen hat meine Frau erst seit diesem Monat.

Bei wie viel Personen bin ich jetzt zu Unterhalt verpflichtet.

2 Kinder ist klar.....
"mitgebrachte" Kind nicht
und Frau nachdem sie Arbeitet ja oder nein? gruebel
Wir sind verheiratet und es steht auch keine Trennung an  cheesy

Und wie sieht es bei meiner Frau aus? Wem ist sie zu Unterhalt verpflichtet?
Keinem, weil ich es schon bin bei unseren Kinder bin oder bei allen 3 Kinder? gruebel

Noch eine Frage nebenbei.....sind Feiertagszuschläge pfändbar?


Hoffe ich hab es verständlich erklärt.....bitte um Aufklärung


Danke!!!!

Lg René
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 29. April 2011, 20:44:22 »

Ganz einfach:

Solange es keine GERICHTLICHE anderslautende Entscheidung gibt sind sie für 3 Personen (2 Kinder + Frau) und Ihre Frau für 4 Personen Unterhaltspflichtig (3 Kinder + Ehemann)

Feiertagszuschläge sind pfändbar.
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2353 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz