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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:39:27 *
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Autor Thema: Pfändungsfreibeträge unter Berücksichtigung des Partnergehalts?  (Gelesen 1489 mal)
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gruenwald
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Beiträge: 2

Danke
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« am: 24. Mai 2007, 17:09:52 »

Mein Mann und ich haben beide vor 3 Jahren Insolvenz angemeldet und befinden uns nun in der Wohlverhaltensphase.

Ich verdiene netto momentan ca. 2000 EUR. Mein Mann war bisher "Hausmann" und hatte ein Einkommen von 300 - 400 EUR. So wurde bei mir immer der Freibetrag mit Unterhaltspflicht für 1 Person angerechnet.

Nun hat mein Mann die Möglichkeit, einen höher bezahlten Job zu bekommen. Dies beträgt bei seiner derzeitigen Steuerklasse ca. 900 EUR.

Frage: Verliert mein Mann durch diese Einnahme seine "Unterhaltsberechtigung" ganz oder teilweise, d.h. wieviel wird mir zukünftig von meinem Nettogehalt abgezogen?

Bitte Hilfe, eilt, wir wollen nicht weniger bekommen, als vorher! DANKE
Gespeichert
paps
Moderator
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Karma: 14
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 24. Mai 2007, 17:21:53 »

Erst mal herzlich willkommen.

Vom Grunde ändert sich die Situation nicht.
Sie sind als Ehepartner immer gegenseitig unterhaltsverpflichtet.

Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Auf Antrag des TH (§36.4 Satz2) oder eines Gläubigers Ihr Mann teilweise oder garnicht berücksichtigt wird (§850c (4)ZPO.)
Dazu bedarf es eiens Beschlusses des Insolvenzgerichtes. (§36.4 Satz1 Inso )
Bis dahin bleibt Ihr Mann bei Ihnen berücksichtigt.

Derzeit sollten bei 2.000,- Netto = 322,05 pfändbar sein.
Das Gericht könnte nun eine Entscheidung fällen, die bis zur völligen Unberücksichtigung geht.
Das wären dann 710,40 Euro pfändbarer Betrag
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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