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Danke für die Antwort. Kann mir auch noch jemand sagen, ob ich durch die heirat auch in einen höheren Pfändungsfreibtrag komme?
MfG Bifi
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Ja, im Grunde schon,
da Sie sich durch die Eheschließung gegeneseitig unterhaltverpflichtig werden.
N u r, wie schon geschrieben, da Ihre Frau
- Zitat - \"Meine zukünftige Frau hat ein höheres Einkommen als meine Pfändungsfreigrenze\" - ,
wird Ihre Ehefrau vermutlich auf entsprechenden Antrag des Treuhänders und Entscheidung des Insolvenzgerichtes bei der Berechnung des Pfändungsbetrages unberücksichtigt bleiben (§ 850c Abs. 4 ZPO).
Es dürfte sich daher nichts ändern, zumindest solange Ihre Ehefrau über eigene, existenzsichernde Einkünfte verfügt
und
es der Treuhänder nicht versäumt, einen solchen Antrag nach § 850c Abs. 4 ZPO zu stellen.
Ich hoffe das einigermaßen verständlich ausgedrückt ? Falls nicht, einfach nochmals fragen.
MfG
Feuereald
[addsig]