Hallo,
habe mal eine Frage zum Thema unterhaltspflichtige Personen.
Höchstwahrscheinlich muss ich demnächst die EV ablegen und dann wird auch die Lohnpfändung folgen. Nun verdiene ich ca. € 1450 netto bei Steuerklasse 3. Meine Frau geht als Aushilfe arbeiten auf ca. € 340 monatlich. Und dann kriegen wir noch Kindergeld für unser Kind.
Wie ist en nun mit der Pfändungstabelle? Ist meine Frau eine unterhaltspflichtige Person oder nicht? Und was ist mit dem Kindergeld, wird dies dabei auch angerechnet?
Vielen Dank für Antworten.
