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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:48:59 *
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Autor Thema: Pfändungstabelle mit Aushilfe  (Gelesen 587 mal)
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Lonalu
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« am: 26. November 2010, 00:17:06 »

Hallo,

habe mal eine Frage zum Thema unterhaltspflichtige Personen.

Höchstwahrscheinlich muss ich demnächst die EV ablegen und dann wird auch die Lohnpfändung folgen. Nun verdiene ich ca. € 1450 netto bei Steuerklasse 3. Meine Frau geht als Aushilfe arbeiten auf ca. € 340 monatlich. Und dann kriegen wir noch Kindergeld für unser Kind.

Wie ist en nun mit der Pfändungstabelle? Ist meine Frau eine unterhaltspflichtige Person oder nicht? Und was ist mit dem Kindergeld, wird dies dabei auch angerechnet?

Vielen Dank für Antworten.
 gruebel
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horst69
weiß was
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« Antworten #1 am: 26. November 2010, 07:34:43 »

Hallo !

Du hast somit 2 unterhaltsberechtigte Personen, deine Frau und dein Kind.

Kindergeld wird als Sozialleistung NICHT zugerechnet !

Bei dir ergibt sich somit KEIN pfändbarer Betrag.

Gruß Horst
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Fallera
Moderator
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Beiträge: 1542

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« Antworten #2 am: 26. November 2010, 09:03:17 »

Kindergeld wird als Sozialleistung NICHT zugerechnet !

Das hängt auch mit vom alter des Kindes ab! Bei Volljährigen Kindern oder Kinder mit eigenenm Zusatzeinkommen ist es durchaus möglich, dass das Kindergeld als Einkommen der Eltern bzw. des Bezugsberechtigten angerechnet wird.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
Tags: Pfändungstabelle  Aushilfe  Kindergeld 
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