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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:49:06 *
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Autor Thema: Pfändungstabelle und Steuernachzahlung  (Gelesen 3993 mal)
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BrigitteWe
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Danke
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« am: 17. Mai 2006, 17:12:45 »

Bei der Pfändungstabelle sind die Lohnsteuer bereits berücksichtigt. Was passiert, wenn es rückwirkend eine Steuernachzahlung gibt, weil diese zu niedrig angesetzt war? Wird der Betrag dann die folgenden Monate reduziert?

Vielen Dank für eine Antwort.
Gruss
Gitte
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topsecret
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« Antworten #1 am: 21. Juni 2006, 05:08:34 »

Hallo,

setze dich am besten mit deinem Insolvenzverwalter in Verbindung. Er kann dir hier sicher eher weiter helfen, da er deine Situation kennt.

Steuerauszahlungen werden aber meines erachtens nach einer Steuerabtretungserklärung die du unterschreiben musst an den IV abgegtreten.

Gruss
TS
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ThoFa
weiß was
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Beiträge: 2384

Danke
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WWW
« Antworten #2 am: 21. Juni 2006, 11:37:16 »

Hallo,

die Frage ist schwierig zu beantworten, da dies sehr selten vorkommt. Vom Verständis her, müsste der pfändbare Betrag der Vergangenheit geändert werden, da von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde. Fragen Sie Ihren IV wie er mit dieser Situation umgehen möchte und dann sehen wir weiter.

MfG

ThoFa
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