Wie Feuerwald schon anführte:
SOFORT P-KOnto machen....sonst werden sie kahlgepfändet------- das komplette Bankguthaben geht an den Gläubiger
Was Sie tun ist grob fahrlässig....
Zumal auch ich nicht verstehe warum ein Insolvenzgläubiger im Verfahren noch pfänden kann........

Also....gleich zur Bank und umwandeln lassen...sie haben einen Rechtsanspruch darauf..Unterlagen mitbringen wegen etwaiger Unterhaltsverplichtungen ( Kinder/ Ehegatte )zwecks Erhöhungs des Pfändungssockelbetrages.
Falls Ihr Konto nicht auf Guthabenbasis geführt wird, auch gleich umstellen lassen. Pfändungsschutz gibt es nur für Guthabenkonten