Hallo gute Leute
Habe folgende Problem :
Vor etwa drei Monaten habe mein Girokonto als Pfendungsschutzkonto umstellen lassen .
Dabei habe der Bank mitgeteilt dass ich drei unterhaltspflichtige Personen habe ,
deswegen laut geltendes Recht habe Pfendungsfreibetrag von 1769,99 Euro .
Und vor etwa einem Monat wurde mein Verbraucherinsolvenz eröffnet .
Anfang dieses Monats habe Geld vom diesem Konto mitgenohmen , und an dem selben
Tag wurde Dauerauftrag zur Bezahlung der Wohnungsmiete nicht ausgeführt , obwohl noch
genug Geld auf Konto war .
Die Bank erklärt das so , das durch Eröffnung der Insolvenz habe auf meinem
Pfendungsschutzkonto , einen Pfendungsfreibetrag von 989,99 Euro , und da ich schon Geld
mitgenommen habe , können Die Jetzt meine Miete nicht Überweisen , sonst würde diese
Freibetrag überschritten , obwohl noch genug Guthaben ist .
Habe geantwortet das mein Freibetrag liegt höher , da ich drei Unterhaltsberechtigte Personen
habe , und das Geld was mir vom Arbeitgeber überwiesen wird ist umpfendbares Einkommen
( da schon Treuhänder beim Arbeitgeber pfändet ).
Das reicht Denen aber nicht und soll ich beim Gericht beantragen , Erhöhung
der Pfendungsfreigrenze und den Treuhänder um Freigabe des Kontos bitten .
Denke , dass sich Das widerspricht , habe erstmall , gestern Treuhänder angeschrieben und diese
Sache erläutert .
Reicht das , oder soll ich noch diese Erhöhung der Pfendungsfreigrenze beim Gericht beantragen .
Oder ist das Missverständnis bei der Bank , weil ich doch bei der Umstellung des Kontos ,
über Unterhaltsberechtigte Personen benahrihtigt habe .
Wie sied Ihr das . Bitte um Hilfe .
Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ