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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:51:00 *
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Autor Thema: Post von den Gläubigern  (Gelesen 225 mal)
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lilarosablau
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« am: 04. Juli 2011, 16:57:24 »

Hallo,
ich war vor einigen Wochen beim Anwalt, weil wohl eine PI ins Haus steht. Er schrieb nun alle Gläubiger an mit der Bitte um eine Forderungsaufstellung. Nun bekomme ich ständig Post von den Gläubigern, obwohl diese ja nun wissen müssten, dass ich anwaltlich vertreten werde. Teilweise haben die Gläubiger wohl noch eine Inkassofirma eingeschaltet, nachdem der Anwalt ihnen geschrieben hat. Und da stehen dann nun die ganzen Sprüche: "Zahlen Sie sofort, sonst ist alles aus!" (oder so ähnlich). Mich macht das irgendwie nervös und ich verstehe nicht, dass das nicht alles seinen Gang gehen kann. Ich darf ihnen doch sowieso nichts zahlen - warum lassen sie einen dann nicht in Ruhe? Ich kann ja nun auch nicht täglich den Anwalt anrufen, um ihn zu fragen, was ich mit den ganzen Briefen tun soll - deshalb frage ich hier  undecided

Kann man so was getrost belächeln oder was tut man mit der Post?
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Insoman
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« Antworten #1 am: 04. Juli 2011, 17:07:11 »

Wenn Sie sich für eine Inso-Antragstellung entschieden haben, sollten Sie lediglich darauf achten, ob sich Gläubiger melden, die Ihr Anwalt noch nicht auf seiner Liste hat.
Ansonsten müssen Sie damit leben, dass Sie bis zur Eröffnung weiterhin Post erhalten.
Immerhin müssen einige Gläubiger damit rechnen, dass Sie nicht "Ernst" machen.
Manche Forderungen werden evtl. sogar noch im Vorfeld "tituliert" (Vollstreckungsbescheid), damit sie später anstandslos in die Insolvenztabelle übernommen werden können.
Sie sollten darauf achten, dass zeitnah mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch begonnen wird.
Wenn Ihr Anwalt auf Zack ist, müssten in 6-8 Wochen die Voraussetzungen zur Antragstellung gegeben sein..
Viel Glück!
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
lilarosablau
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« Antworten #2 am: 04. Juli 2011, 17:10:34 »

Manche Forderungen werden evtl. sogar noch im Vorfeld "tituliert" (Vollstreckungsbescheid), damit sie später anstandslos in die Insolvenztabelle übernommen werden können.

Das verstehe ich nicht  dntknw

Was ist denn die "Insolvenztabelle"? Oder anders gesagt: Bei mir ist sowieso nichts zu holen; ich weiß, dass ich den Gläubigern allerlei schulde, aber ob die Forderungen tituliert sind oder nicht, ist doch egal, oder?

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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 04. Juli 2011, 17:57:24 »

Es ist, wenn man die Insolvenz beantragt hat, für den Schuldner völlig egal, ob die Gläubiger einen Titel haben oder nicht.

Die Insolvenztabelle ist die Aufstellung, welche Forderungen von welchem Gläubiger angemeldet worden sind. Nur diejenigen, die bis zum Schlusstermin darin aufgeführt sind, nehmen an einer möglichen Verteilung im Insolvenzverfahren teil.

Die Restschuldbefreiung gilt später natürlich allen Gläubigern (mit Ausnahme vbuH) gegenüber.

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Es grüßt der Alte
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