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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:51:08 *
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Autor Thema: Prämienzahlung  (Gelesen 664 mal)
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« am: 21. Januar 2011, 17:59:47 »

Hallo alle miteinander!

Habe mich gerade hier angemeldet, weil ich zum ersten mal in meiner PI auf Gleichgesinnte gestossen bin. Bisher habe ich nicht einmal im Netz nach einem Forum wie diesem gesucht, da in meiner PI immer alles optimal gelaufen ist.

Natürlich habe ich auch sofort eine Frage:

Ich habe Anfang Oktober einen neuen Job angefangen. Neben den 12 Gehältern bekomme ich ein 13. als Weihnachtsgeld, für das ich auch schon "Pfandgeld" bezahlt habe. Zusätzlich werden die Angestellten meines neuen Arbeitgebers mit einem Gewinn-Anteil belohnt. Und hier jetzt mein Problem: Wird hiervon auch etwas gepfändet?

Ansonsten würde ich vor Auszahlung versuchen, das Geld bei meinem Arbeitgeber zu "bunkern" und es mir nach dem Ende meiner PI auszahlen zu lassen.

Danke für Euer Interesse und Eure Hilfe
Ich
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Fallera
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« Antworten #1 am: 21. Januar 2011, 18:53:22 »

Wenn es sich um eine "einmalige" Gewinnbeteiligung handelt, ist es pfändungsfrei nach § 850a (2) ZPO.! Ansonsten voll pfändbar.

Bez. des "Geld bunkerns" währe ich vorsichtig!

Immer an die Obliegenheiten nach 295Inso denken!

Kein von der Abtretungserklärung betroffenes Einkommen verschweigen!
« Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 19:01:51 von Fallera » Gespeichert

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« Antworten #2 am: 21. Januar 2011, 19:27:22 »

Meiner Meinung nach erhöht der Gewinnanteil das pfändbare Einkommen.
Ich halte es nicht für Treugeld o.ä. Das wären eher Zuwendungen bei Firmen- und Arbeitsjubliäen etc.

Auch mag der Gewinn eines Unternehmens in heutigen Zeiten ein besonderes Betriebsereignis sein. Aber das meint die ZPO auch nicht.
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« Antworten #3 am: 21. Januar 2011, 21:24:26 »

Danke für Eure schnellen Antworten!

Genau das ist ja mein Problem: 2010 gab es in meiner neuen Firma noch Kurzarbeit, jetzt werden aber für 2011 Super-Gewinne erwartet. Ich bin gerade erst eingestellt worden und würde die anteilige Prämie gerne mitnehmen. Aber wenn nicht - dann nicht! Der Gewinn-Anteil ist eben abhängig vom Betriebsergebnis.

Ich will ja auch nichts verschweigen, sondern nur "umbenennen".

PI ist eben sehr hilfreich, aber auch kompliziert.

Tausend Grüße,
Kay
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Fallera
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« Antworten #4 am: 21. Januar 2011, 21:42:57 »

 Der Gewinn-Anteil ist eben abhängig vom Betriebsergebnis.
- pfändbar wie Arbeitseinkommen!

Ich will ja auch nichts verschweigen, sondern nur "umbenennen".
- und wie soll das Baby heissen?
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« Antworten #4 am: 21. Januar 2011, 21:42:57 »



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« Antworten #5 am: 22. Januar 2011, 16:20:11 »

Na ja, da ich in knapp 2 Jahren durch bin mit der PI, hab ich mir gedacht, ich frag mal höflich im Lohnbüro an, ob die Firma die Auszahlung des Gewinnanteils nicht bis dahin verschieben könnte?!

Wäre das nicht eine Möglichkeit?
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« Antworten #6 am: 22. Januar 2011, 16:49:01 »

Möchten Sie die RSB?
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paps
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« Antworten #7 am: 22. Januar 2011, 18:32:51 »

nö, will er nicht, sondern zieht eine mögliche Aufdeckung des Verstoßes gegen 295(3) vor.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #8 am: 29. Januar 2011, 13:36:09 »

Natürlich will ich die RSB und natürlich werde ich alles angeben - wie ich es bisher auch gemacht habe -, aber verlockend ist es doch schon, mal darüber nachzudenken, etwas behalten zu können, oder?

Beste Grüße,
Kay
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