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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:54:09 *
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Autor Thema: Präventive Freistellung des Kontos??  (Gelesen 965 mal)
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bonsai
Grünschnabel
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Danke
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« am: 08. Februar 2009, 10:27:42 »

Hallo
da ich die EV leisten muss steht wohl neben der Lohnpfändung auch eine für das Konto an. Kann man jetzt schon das Konto vor Pfändung bzw nur bis zum pfändbaren Betrag schützen??
geht das und wie geht das?
danke
Gespeichert
paps
Moderator
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Beiträge: 6193

Danke
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« Antworten #1 am: 08. Februar 2009, 11:12:29 »

Vorabschutz ist nicht möglich.

Sie können aber unmittelbar nach Abgabe der EV ein neues Konto eröffnen (sofern die Schufa das noch hergibt).

Je nach Art des Geldeingangs, können Sie über Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen verfügen oder müssen diese im Zeitraum der Auszahlsperre (14 Tage) durch das Gericht freigeben lassen.

Wurde der Lohn / das Gehalt bereits gepfändet, geht das meist problemlos.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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