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Autor Thema: Privat insolvenz  (Gelesen 307 mal)
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Slatkij06
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« am: 22. September 2008, 12:56:06 »

Hallo,

also mein Mann und ich werden in kürze in die Privat Inso gehen nun hab ich aber ne Frage und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.
1. Wie ist das mit dem Treuhänder, wenn der zu uns in die Wohnung kommt, was kann er mitnehmen, bzw.was darf er mitnehemn? Wir haben einen PC und einen Laptop,darf er beides mitnehemn?

2. Wir haben Anfang letzten Jahres einen Fernseher auf Raten gekauft,der Vertrag läuft auch noch nun ist es ja so,das der Fernseher noch der Bank gehört und wie ihn wieder abgeben müssten. Ist es möglich, das man den Vertrag auf jemand anderen umschreiben lässt und ihm den Fernseher dann auch überlassen?

LG und Danke schon mal
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Feuerwald
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« Antworten #1 am: 22. September 2008, 20:25:39 »

Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren kommen meist nicht zum Schuldner nach Hause, um nach Zeugs zu suchen und alles sodann wegzuschleifen.  Dafür fehlt schlicht die Zeit und auch die Notwenigkeit. Ausnahmen gibt es freilich.

Es gibt ja eine Vermögensverzeichnis, das reicht i.d.R. vollkommen aus und festzustellen, ob Gegenstände im Haushalt der Pfändung unterliegen (bspw. denkbar bei einem jüngeren Laptop). Gewöhnlicher Hausrat ist nicht pfändbar. 

Es besteht die Option, pfändbare Gegenstände aus der Insolvenzmasse freizukaufen, bspw. Laptop, wenn man denn den behalten will.
 
Oftmals bekommt man den Treuhänder nicht oder nur ein einzigstes mal zu sehen und zwar im dessen Büro und ggf. noch bei den zwei gerichtlichen Terminen, wenn man denn hingeht.


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Slatkij06
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« Antworten #2 am: 24. September 2008, 09:18:27 »

Ich hatte schon weiter unten mal gefragt,aber leider keine Antwort auf meine Frage bekommen.. sad

Also wir werden in Kürze in die Verbraucher Insolvenz gehen. Anfang letzten Jahres haben wir uns einen Fernseher gekauft auf Raten, der läuft auch noch, jetzt meine Frage ist es möglich diesen Vertrag auf jemand anders umschreiben zu lassen, so das der jenige die Raten bezahlt und natürlich auch den Fernseher hat? Der Fernseher gehört ja noch der Bank,weil er ja noch nicht abbezahlt ist und wenn wir in die Insolvenz gehen, müssten wir ihn denke ich wieder abgeben. Es handelt sich um eine Flachbildfernseher und der zählt glaub ich dann als Luxus,oder?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen....Danke schon mal...
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ThoFa
Moderator
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« Antworten #3 am: 24. September 2008, 14:00:26 »

Beiträge zusammengeführt

Hallo,

der Insolvenzverwalter wird weniger Interesse am gerät haben, vermutlich liegt aber ein Eigentumsvorbehalt vor, so dass der Gläubiger den Fernseher haben möchte.

Sofern der Gläubiger das mitmacht, können Sie die Finanzierung dafür aber selbstverständlich auf einen anderen überschreiben.

Meine Empfehlung ist aber, sich mit wichtigeren Dingen zu beschäftigen, als mit einem Fernseher.

MfG

ThoFa
 
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 24. September 2008, 14:00:26 »


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