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Autor Thema: Privat- oder Regelinsolvenz?  (Gelesen 3453 mal)
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Vatti
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« am: 03. Februar 2004, 13:56:00 »

Hallo Leute,
mich hat es leider auch erwischt. Ich bin derzeit noch Einzelunternehmer und stehe kurz vor der Insolvenz. Deshalb frage ich hier nach, ob es legal ist die Firma aufzülösen und die Verbraucherinsolvenz anzumelden. Bin ich vielleicht gezwungen die Regelinsolvenz anzumelden?

Meine Geschichte:
Ich habe mich vor gut 3 Jahren Selbstständig gemacht.
Nach anfänglichen guten Erfolgen ist es dann (nach ca. 1 Jahr) zum Streit zwischen den 3 Unternehmern der GbR gekommen :(. Der Laden wurde verkauft und ich bin wieder meinen Weg als Angestellter gegangen. Somit konnte ich die verbleibenden Geschäftsschulden weiterhin abbezahlen. Nachdem dann jedoch mein neuer Arbeitgeber ebenfalls Insolvenz angemeldet hat habe ich keine Arbeit mehr gefunden. Rumsitzen war noch nie so mein Ding und ich beschloss, dass ich mich wieder Selbstständig machen muss (das war vor gut 1 Jahr). Eigentlich war das alles kein Problem und ich konnte gut von den Erträgen leben. Gestern jedoch war auf einmal mein Geschäftskonto gepfändet und nun habe ich kein Geld mehr um meine Aufträge Termingerecht zu erfüllen. Wie ich in Erfahrung bringen konnte, lieg die Ursache darin, dass die beiden anderen Mitglieder der ehem. GbR Insolvenz angemeldet haben und sich somit die Gläubiger allesamt auf mich gestürzt haben. Mein gesamter Schuldenberg ist somit auf mehr als 30.000 € gestiegen. An eine Ratenzahlung ist gar nicht mehr zu denken, da mir schon 1 Auftraggeber heute gekündigt hat.

Ich hoffe, dass mir hier jemand eine Antwort auf meine o.g. Frage geben kann. Regel- oder Verbraucherinsolvenz?

Ich bedanke mich vorab für jede noch so kleine Antwort.

Gruß
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« Antworten #1 am: 03. Februar 2004, 17:02:00 »

Hallo,

es sollte heissen, darf ich ins Regelinsolvenzverfahren und die Antwort ist JA!

Das Verfahren hat klare Vorteile, Du musst keinen außergerichtlichen Vergleich machen und bist damit auch nicht auf eine Schuldnerberatung angewiesen.

MfG

ThoFa
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Vatti
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« Antworten #2 am: 03. Februar 2004, 21:44:00 »

Danke für die Antwort.
Ich wusste gar nicht, dass ich bei einer Regelinsolvenz keine aussergerichtliche Einigung versuchen muss. Das ist ja mal was Positives am Negativen.

Gruß
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 07. Februar 2004, 16:39:00 »

Hallo,

heute etwas mehr Zeit , daher etwas zur Ergänzung:

Ins Regelverfahren kommst Du dann, wenn Du entweder aktuell Selbständig bist [b:ee4541403e]oder[/b:ee4541403e] ehemals Selbständig [b:ee4541403e]und[/b:ee4541403e] mehr als 19 Gläubiger und/oder Verbindlichkeiten aus Lohnverhältnissen (z.B. Lohnsteuer, KV Arbeitnehmer).

Komme nicht in Versuchung einfach zu Gericht zu gehen und mit einem "Dreizeiler" die Insolvenz zu beantragen. Eine Insolvenz muss gut vorbereitet sein und dementsprechend der Antrag auch gestaltet werden. Wichtig ist es zu wissen was man in Zukunft machen möchte, denn dieses hat Auswirkung auf die Vorgehensweise.

Lieber einen Betrag in einen (guten) Berater inverstieren, als Fehler machen, die einem später zum Verhängnis werden.

MfG

ThoFa
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« Antworten #3 am: 07. Februar 2004, 16:39:00 »


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« Antworten #4 am: 11. Februar 2004, 21:10:00 »

Danke für die ausführliche Antwort. Da bleibt mir allerdings nur noch eine Frage. Ich würde gerne ab Sonntag meine Firma schließen, da ich ein gutes Jobangebot bekommen habe. Da ich aber nur 5 Gläubiger habe, würde ich doch dann in die Verbraucherinsolvenz kommen? Oder sehe ich das falsch?

Gruß
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« Antworten #5 am: 12. Februar 2004, 15:18:00 »

Hallo!
Habe mal nachgeschaut und folgendes dazu gefunden:

§ 304 InsO - Grundsatz [b:ec4bd2eb12]Verbraucherinsolvenzverfahren[/b:ec4bd2eb12] und sonstige Kleinverfahren

(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn [b:ec4bd2eb12]seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind[/b:ec4bd2eb12] und gegen ihn [b:ec4bd2eb12]keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen[/b:ec4bd2eb12].

(2) Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse im Sinne von Absatz 1 Satz 2 nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, [b:ec4bd2eb12]weniger als 20 Gläubiger[/b:ec4bd2eb12] hat.

Demzufolge wirst Du den Weg der Verbraucher-Inso gehen können...

Gruß
jafern
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« Antworten #6 am: 13. Februar 2004, 13:51:00 »

[quote:ef5563819d="Vatti"]Danke für die ausführliche Antwort. Da bleibt mir allerdings nur noch eine Frage. Ich würde gerne ab Sonntag meine Firma schließen, da ich ein gutes Jobangebot bekommen habe. Da ich aber nur 5 Gläubiger habe, würde ich doch dann in die Verbraucherinsolvenz kommen? Oder sehe ich das falsch?

Gruß[/quote:ef5563819d]

Hallo,

yeep , wenn Du keine Verbindlichkeiten aus Lohnverthältnissen hast, müsstest Du ins Verbraucherverfahren. Besser wäre es Gewerbe angemeldet lassen und Inso-Antrag (vernünftig!) stellen.

MfG

ThoFa
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ThoFa
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« Antworten #7 am: 13. Februar 2004, 13:52:00 »

[quote:3e0a92d91e="jafern"]
Demzufolge wirst Du den Weg der Verbraucher-Inso gehen können...
[/quote:3e0a92d91e]

Hallo,

müssen wäre wohl die richtigere Bezeichnung.

MfG

ThoFa
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 13. Februar 2004, 13:52:00 »


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« Antworten #8 am: 19. Februar 2004, 14:13:00 »

Auf KEINEN Fall Gewerbe abmelden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Du kannst den Job ja trotzdem annehmen. Der Thofa hat Dir ja bereits alles gesagt. Mit Deinen (wenigen) Gläubigern MUSST Du in die VerbraucherInsO, wenn Du das Gewerbeabmeldest. Also, angemeldet lassen und RegelinsoAntrag stellen!!!

Das spart dann viel Ärger, Zeit und Schereien!

Gruß

Der Internationale
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Oldsir
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« Antworten #9 am: 02. März 2004, 21:20:00 »

Richtig! 8)
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Neue Vertriebswege integrieren, Aufbrechen von alten Strukturen und damit Installationen zur Gewinnmaximierung!
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« Antworten #10 am: 12. August 2005, 17:55:00 »

Hallo

Du bekommst Adressen für Gewerbliche Insolvenz bei jeder Schuldnerberatung,die erledigen das für Dich,aber die nehmen in der Regel 250 Euro,wo Du allerdings auf Raten zahlen kannst. :-o
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