Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 03:55
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 03:55:18 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Privat verkaufen auf ebay in der Wohlverhaltensperiode?  (Gelesen 1662 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
lemon
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 5

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« am: 10. August 2009, 17:19:23 »

Hallo,

ich möchte gerne wissen, ob ich meine Kleidung die nicht mehr passen als privater Verkäufer in ebay ersteigern lassen kann und ob ich dort auch kaufen kann? Und wenn ja, kann ich mir das Geld dann auf mein normales Konto auszahlen lassen?

Bin in der Wohlverhaltensperiode.

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
« Letzte Änderung: 10. August 2009, 17:25:20 von lemon » Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 10. August 2009, 17:51:29 »

Bin in der Wohlverhaltensperiode.

-> nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ja.
Gespeichert

wiwo
öfter hier
****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 132

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 11


« Antworten #2 am: 11. August 2009, 16:46:36 »

Hallo lemon,

als ehemaliger Kleingewerbetreibender mit eBay-Shop kann ich nur einen Rat geben: Vorsicht bei Verkäufen über eBay - auch wenn es sich nur um Gebrauchtware handelt. Hier ist die Anzahl der angebotenen Artikel sowie das konstante Einstellen dieser Artikel über evtl. mehrere Monate abmahnfähig. Auf das Anbieten von evtl. vorhandener Neuware würde ich in Ihrer Situation gänzlich verzichten. Es wäre m.E. sinnvoller, wenn Sie Freunde oder Bekannte bitten, Ihre Artikel für Sie bei eBay einzustellen - natürlich immer in einem Rahmen, dass niemand auf die Idee kommen kann, es würde gewerblicher Handel vorliegen.

Gruß
wiwo

Gespeichert

Gruß
wiwo
lucca_m
weiß was
*****

Karma: 4
Offline Offline

Beiträge: 799

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 50



« Antworten #3 am: 12. August 2009, 08:20:03 »

Wenn Sie tatsächlich in der Wohlverhaltensphase (Aufhebung der Insolvenz) sind, können Sie machen, was Sie wollen. Für das Verkaufen bracuehn Sie keine Freunde oder Verwandte.

Mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhaltens Sie die Verfügungsgewalt über Ihr Vermögen zurück. Können somit ansparen, kaufen oder verkaufen nach belieben. Sie haben lediglich Ihren pfänbaren Anteil Ihres Lohns abzutreten.
Gespeichert
rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #4 am: 13. August 2009, 14:38:35 »

Wenn Du Deine eigenen Klamotten, die sowieso nicht pfändbar sind, bei Ebay verkaufst passiert m.E. gar nix.

Ich hab das auch gemacht bevor ich alles in den Altkleidersack stecke.

Kein TH interessiert das........meinen jedenfalls nicht, da es kein Einkommen ist.

Man sollte nur nicht regelmässig verkaufen.

Warum und von wem kann ein Verkäufer abgemahnt werden ?

Sicher meinst Du es könnte vom TH angefochten werden.... coffee
« Letzte Änderung: 13. August 2009, 15:21:20 von rookie » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 13. August 2009, 14:38:35 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
wiwo
öfter hier
****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 132

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 11


« Antworten #5 am: 15. August 2009, 10:42:30 »

Warum und von wem kann ein Verkäufer abgemahnt werden ?

Sicher meinst Du es könnte vom TH angefochten werden.... coffee



Hi rookie,

Abmahnungen an Privatverkäufer werden i.d.R. von Mitbewerbern mit gewerblichem Verkäuferstatus in die Wege geleitet - auch im Sektor Gebrauchtware. Und entscheidet dann - trotz Widerspruchs - ein Gericht, dass die Art, Menge und Nachhaltigkeit der eingestellten Artikel mit dem Privatverkäuferstatus nicht mehr in Einklang zu bringen ist, liegt gewerblicher Handel vor und der wiederum dürfte den TH sehr wohl interessieren. Als eBay-Forenmitglied mit über 6.000 eigenen Beiträgen weiß ich, von was ich rede.

Ich wollte mit meiner Antwort keine Panik verbreiten sondern lediglich davor warnen, während der Inso den Moloch eBay als willkommene Quelle für Nebeneinnahmen zu nutzen.

Gruß
wiwo
Gespeichert

Gruß
wiwo
rookie


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 7


« Antworten #6 am: 17. August 2009, 14:38:33 »

Hi wiwo,

hat ja auch keiner gesagt, dass Du keine Ahnung hast.

Wer seine paar T-Shirts die nicht mehr passen bei Ebay verscherbelt ,dem passiert gar nix.

Also ich habe nicht soviel Klamotten um daraus gewerbsmässigen Charakter abzuleiten

Ausserdem gibt es noch andere Möglichkeiten seine Sachen zu  veräussern wer es unbedingt darauf anlegt und nötig hat.

Und Omas Girokonto ist dafür bestens geeignet ........ coffee
« Letzte Änderung: 17. August 2009, 14:41:07 von rookie » Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3366 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz