Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren und Chat
 
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 04:24:55 *
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Autor Thema: Private Insolvenz  (Gelesen 5175 mal)
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Pamir
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« am: 22. Januar 2004, 16:41:00 »

Hallo liebes Forum ,
wer kann Information über Private-Insolvenz geben , wie ist
der Ablauf u.s.w.
Was ist eine Regel-Insovenz !!!
gruss Pamir
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« Antworten #1 am: 23. Januar 2004, 09:14:00 »

Hallo Pamir!
Schau doch mal in unsere Rubrik "Inhalte"; dort findest Du erste Informationen zum gewünschten Thema.

Solltest Du weitere Fragen haben, melde Dich einfach noch mal!

Gruß
jafern
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Pamir
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« Antworten #2 am: 29. Januar 2004, 19:37:00 »

Danke für den hinweis ,
hätte auch selber drauf kommen können  :lol:
Noch eine Frage ,
wie sieht es mit der Restschuldbefreiung aus bei .
Finanzamt , Krankenkassen , Gewerbesteuer
Hypothekenschulden, Gebühren von Stadtverwaltung, Amtsgericht !!
Gruss Pamir
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Gast
« Antworten #3 am: 30. Januar 2004, 11:45:00 »

Hallo Pamir!

Du scheinst selbständig (gewesen) zu sein, da die Liste der aufgeführten Gläubiger darauf hindeutet... wink

Also, von welchen Schulden kann Restschuldbefreiung erlangt werden?

Hier geistert eine Vielzahl von - meist falschen Meinungen durchs Land. Richtig ist, dass die Restschuldbefreiung für alle Schulden gilt, ganz gleich welcher Art. Dies können u. a. sein: Bankschulden, Schulden aus Kaufverträgen, Schulden bei Finanzämtern und Sozialkassen, Rechtsanwälten und Ärzten, Unterhaltsschulden bei Ex-Ehefrauen und Kindern, Schulden aus Schadenersatz, usw.

Keine Schuldbefreiung gibt es allerdings bei:
Schulden aus unerlaubten Handlungen, z. B. Bußgelder, und alle Schulden, die im Zusammenhang mit rechtskräftigen Urteilen aus Strafprozessen stehen. Im Einzelnen können das sein: Forderungen der Krankenkassen aus Körperverletzung, Forderungen von Geschädigten aus Betrügereien, und ähnliches mehr.
Das neue Insolvenzrecht ermöglicht dem redlichen Schuldner einen Neuanfang und soll nicht Betrügern dienen, ungeschoren davon zu kommen. Dies ist auch gut so.

Aus persönlichen Erfahrungen kann ich jedoch berichten, dass z. B. die Krankenkassen (bei berechtigten Anspruch auf Zahlung der Sozialversicherungsabgaben) sehr schnell zur Staatsanwaltschaft rennen und dort Strafanzeige wegen Veruntreung/Unterschlagung stellen. Hier gilt also: höchste Vorsicht und sofortige Kontaktaufnahme mit entsprechenden Teil- oder Ratenzahlungsvorschlägen!

Hoffe, dass Deine Fragen beantwortet werden konnten.

Bis bald und Gruß
jafern
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 30. Januar 2004, 11:45:00 »


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Pamir
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« Antworten #4 am: 30. Januar 2004, 16:34:00 »

Danke nochmal für Deine Info ,
besser ich frage nicht nur , sondern schildere mal in kurzform meine
Geschichte ;
Meine Frau und ich haben ein Planungsbüro für Haustechnik betrieben ,
Gewerbe lief auf den Namen meiner Frau , weil Sie auch den notwendigen
Titel besitzt . Bei uns waren noch 5 weitere Mitarbeiter beschäftigt .
Auftraggeber waren meistens Baufirmen sogenannte GU`s
für die wir als Nachunternehmer gearbeitet haben .
Wir haben die letzten Jahre auch gut davon Leben können ,
bis im Jahr 2001 ein Großkunde in Konkurs ging und wir auf 160 TDM
sitzen blieben . darauf haben wir erfolgreiche Bankgespräche führen
können , wo uns ein Darlehn , natürlich gegen Absicherung , Eintragung
Hypothek und Abtretungen von Lebensversicherungen eingeräumt wurde.
So konnten wir das Geschäft aufrecht erhalten , leider passierte im
Jahr 2002 durch einen anderen Kunden das gleuiche nochmals.
Ich war zwar schlauer und hatte eine Konkursausfall-Versicherung bei der
R+V abgeschlossen , die uns vor solche Fälle schützen sollte .
Als ich bei der Versicherung den Schaden anmeldete , wurde uns abgeschrieben , der Kunde wurde von uns nicht zur Bonitätsprüfung
bei der Versicherung eingereicht . Wir sind mit unserem RA zwar dagegen
angegangen , aber brachte bis auf weitere Kosten nichts .
darauf mußt meine Frau die EV abgeben , wir haben Gütertrennung ,
die Verbindlichkeiten ca. 150TEUR , Finanzamt , Krankenkasse  u.s.w.
Mit den Krankenkassen sind wir bisher Klargekommen haben ratenzahlung
vereinbart .
Finanzamt jedoch hat die Zwangsversteigerung unseres Hauses veranlasst .
Unser Haus , was zu 100% meiner Frau gehört , ist jedoch auch noch
nicht bezahlt .
Also nun kommen noch die Hypothekenschulden dazu !!
Nun streben wir eine Private Insolvenz für meine Frau mit
Restschuldbefreiung an .
Das ist unsere Geschichte , darauf meine Fragen .
Gruss , Pamir
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« Antworten #5 am: 01. Februar 2004, 19:08:00 »

Hallo Pamir,

habt Ihr alles fein säuberlich protokolliert und eine genaue Übersicht über Eure Situation? Sind schon erste Gespräche mit Gläubigern zum Zwecke einer außergerichtlichen Einigung geführt worden? Habt Ihr beide festes Einkommen? Oder bist Du / Deine Frau Alleinverdiener?
Viele Insolvenzanträge scheitern allzuoft an einer fehlenden Übersicht. Ich würde an Eurer Stelle (sofern noch nicht geschehen) alle Gläubiger anschreiben und eine detaillierte Forderungsaufstellung verlangen. Gebt ruhig an, dass Ihr (Deine Frau) das Verbraucherinsolvenzverfahren anstrebt...
Für weitere Maßnahmen sind natürlich mehr Infos vonnöten; Deinem ersten Posting entnehme ich jedoch, dass das Thema Verbraucherkonkurs ganz neu für Dich / Euch ist.
Also, sag' uns doch, wie der Stand der Dinge ist, damit wir evtl. weiterhelfen können.
Gruß
jafern
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« Antworten #6 am: 02. Februar 2004, 14:34:00 »

Hallo,

läuft das Gewerbe noch ?

Wenn nicht,bestehen Verbindlichkeiten bei mehr als 19 Gläubigern und/oder bestehen Verbindlichkeiten aus Lohnverhältnissen (z.B. Lohnsteuer und/oder Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeiter) ?


MfG

ThoFa
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Pamir
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« Antworten #7 am: 02. Februar 2004, 19:08:00 »

Hallo liebes Forum ,
nett von Euch , das Ihr Euch unserer annehmt !!
Die Gläubiger haben wir noch nicht angeschrieben , wir sind noch
am Überlegen uns einen guten RA zunehmen oder zur Schuldner-
beratung zu gehen .
Es sind 23 Gläubiger die einen Anspruch haben , oftmals kleine
Beträge , haupt Gläubiger ist das Finanzamt mit der Bank , Lohnrückstände haben wir nicht , wie schon geschildert mit den
Krankenkassen haben wir Ratenzahlung .
Mit einer Verbraucher-Insolvenz haben wir uns noch nicht beschäftigt ,
wir brauchten erstmal Zeit uns von diesem Schock zu erholen !
Meine Frau ist durch diesen Vorfall Gesundheitlich sehr angeschlagen
und im Moment nicht in der Lage zu arbeiten , während ich in einem
Arbeitsverhältnis bin und die Raten für die Krankenkasse abtrage .
Gruß
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 02. Februar 2004, 19:08:00 »


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« Antworten #8 am: 03. Februar 2004, 10:30:00 »

Hallo,

damit seid Ihr Kandidaten für ein Regelinsolvenzverfahren.
Herzlichen Glückwunsch, Ihr könntet damit auf einen außergerichtlichen Vergleich verzichten und somit keine elend lange Wartezeit auf die Schuldnerberatung vertrödeln.

Ob bei Euch eine Inso sinnvoll ist , kann ich leider nicht beurteilen, da es auf die genauen Umständen ankommt.

MfG

ThoFa
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« Antworten #9 am: 25. Juli 2005, 10:50:00 »

Hallo Panomir,
habt darf ich kurz anfragen, habt ihr nun Insolvenz angemeldet?
Wir machen gerade das gleiche mit und haben auf den guten Tip der Krankenkasse Insolvenz angemeldet und uns aber nicht richtig erkundigt
was dies wirkich heißt, erst als es zu spät war und eröffnet wurde.
Mein Mann ist nun unmündig wie ein kleines Kind und muss für jeden
Nagel den der einkaufen möchte, den Insolvenzverwalter fragen. Nachdem
ich bei der Krankenkasse angerufen habe, dass durch diesen Tip nur einer
providiert, und zwar die Kassen selber, die ihre Aussenstände nämlich bei
Insolvenz vom Staat bekommen, die Gläubiger, die mir sehr wichtig waren
mit Ratenzahlung trotz Insolvenz zu bezahlen, stehen doch an letzter Stelle.Zuerst wird von dem Verdient des Schuldners erst mal die Gerichtskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters bezahlt. Man ist zwar nach 6 Jahren schuldenfrei, allerdings nach den 6 Jahren muss man, die gestundeten Insolvenzkosten noch 4 Jahre danach abbezahlen; wenn ich nur drandenk wie hoch die Gerichtskosten und die Kosten des Insolvenzverwalters sind, hätte ich viel an die Gläubiger bezahlen können. Mein Mann ist selbständig und wies aussieht muss er nun sein Gewerbe aufgeben, die Antwort der Krankenkasse war der Hammer \"Sind sie doch froh, dass sie in 6 Jahren schuldenfrei sind und wenn ihr Mann keinen Job bekommt kann er den
Hausmann spielen und ohne zu arbeiten ist er schuldenfrei. Genau, damit er den Hausmann spielt hat er den Meister in seinem Beruf gemacht. So sieht es aus in Deutschland!!!! Wir kamen auch in die Misere, da wir Aussenstände hatten und die Gerichtsverhandlungen bei Aussenständen sich ziehen ohne Ende, von den Banken bekommt ein Handwerksbetrieb auch nur Geld wenn er genügend Sicherheiten hat und schon ist man am Rande des Sozialfalls. Wenn ich nur drandenk, wie man sich bei den Ämtern behandeln lassen muss, braucht man sich nicht wundern, wenn sich manch einer der täglich schwer
gearbeitet hat, die Kugel gibt, bei diesen Gesetzen.

Hoffentlich gehts Ihrer Frau wieder besser, denn auch ich bin als Ehefrau
mit den Nerven am Ende, kann nicht mehr schlafen nicht mehr essen und bin nur noch ein Wrack, aber ich darf mich schon wegen den Kindern nicht unterkriegen lassen und muss weiterkämpfen, wenn ich umkippe, würde ich dem Staat wieder einen Gefallen tun und sie haben einen Rentenempfänger weniger!!!
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« Antworten #10 am: 07. Januar 2006, 16:27:00 »

Hier steht alles:
http://www.________________________.de

Und hier:
http://www.________________________.de

und bei Fragen hier melden:
...
lg
volker hees

[ Diese Nachricht wurde editiert von : jafern on 07-01-2006 20:45 ]
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« Antworten #11 am: 01. Februar 2006, 14:00:00 »

Hallo,
kann mir jemand sagen ob ein Gerichtsvollzieher sich vorher anmelden muss, und ob er nach seinem Besuch nochmals kommen kann.
Gruß Roland
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #11 am: 01. Februar 2006, 14:00:00 »


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« Antworten #12 am: 01. Februar 2006, 14:06:00 »

Kann von den Kindern auch Gegenstände gepfändet werden.
wie z.B.Fahrrad, Pc der für die Schule benötigt wird,oder Fernseher und Videorecorder.
mfg Roland
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ThoFa
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« Antworten #13 am: 01. Februar 2006, 20:43:00 »

Hallo,

der Erstbesuch wird vom Gerichtsvollziehr in aller Regel nicht angkündigt. Sie brauchen sich keine Sorge zu machen, dies sind auch nur Menschen. ;)

Die Sachen der Kinder sind natürlich nicht pfändbar.

MfG

ThoFa
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« Antworten #14 am: 02. Februar 2006, 08:15:00 »

Vielen Dank für diese Auskunft.
Man hat ja diese Situation noch nie erlebt, von daher ist es
enorm gut, sich auf dieser Seite Informationen zu holen.
Gruß Roland
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