Ohne die Betriebliche Vereinbarung (Urkunde) zu kennen, nicht beantwortenbar.

Grundsätzlich gilt, dass, solange der Arbeitgeber Inhaber des Vertrages ist, diese nicht zur Masse gezogen werden kann.
Da nun aber mehrere Jahre nicht bezahlt wurde, gehe ich davon aus, dass der Vater inzwischen auch Versicherungshemer ist.
In diesem Falle ist der Rückkaufswert aus den nach Übertragung selbst eingezahlten Beiträgen pfändbar.
Was hat das ganze mit der Bank zu tun?
Und ja, nach Erteilung der RSB kann er über das verbleibende vermögen verfügen.