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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:00:41 *
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Autor Thema: Private KV für mich UND meine Frau / Insolvenz  (Gelesen 378 mal)
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geschieden1907
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« am: 26. Januar 2012, 13:58:50 »

Hallo liebe Forengemeinde.

Ich habe eine etwas komplizierte Frage und hoffe auf Hilfe.
Ich befinde mich auf dem Weg in die Insol, bin mit der Diakonie diesbezgl. in Kontakt.

Ich habe dieses nun folgende Problem schon dort erklärt und man hat mir dieses so bestätigt, nur wollte ich in diesen Forum auch noch mal nachfragen.
Ich bin privat Krankenversichert. Inzwischen habe ich hier gelesen, dass das zu berechnende pfändbare Einkommen erst nach der Zahlung der KV berechnet wird.
Jedoch kommt nun folgende Situation hinzu. Meine zukünftige Frau (Hochzeit in 02/2012) kommt aus dem Ausland und war vorher noch nie Krankenversichert. Da sie wegen Einbürgerung usw.. noch ca. 6-9 Monate nicht selbst arbeiten gehen kann, kann sie sich demnach nicht versichern über eine GKV. Also muss ich sie mit in meine private KV nehmen. Soweit so gut.
Nun aber die Frage:
Die monatliche Leistung an die private KV beträgt dann ca. 800 Euro (für uns beide zusammen). In diesem Fall muss ich ja der privaten KV dieses Geld JEDEN MONAT überweisen.
Wird diese insgesamt 800 Euro von meinem pfändbaren Einkommen abgezogen ?. Also Beispiel... wenn man als Beispiel 3000 Euro netto ausgezahlt bekommt vom Arbeitgeber, dann sind 800 Euro an KV Beitrag zu zahlen, bleiben ja nur noch 2200 Euro übrig.
Ist das dann der zu berechnende Satz für die Pfändungstabelle oder wird nur mein Anteil der privaten KV gerechnet ?.
Wie gesagt kann sie sich nicht anders versichern, solange sie nicht selbst arbeiten geht. Aber das ist wiederrum nicht möglich (für 6-9 Monate), weil der liebe Staat erst den Integrationskurs verlangt.

Über jede Antwort bin ich dankbar.
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Der_Alte
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« Antworten #1 am: 26. Januar 2012, 15:56:22 »

Da Sie die Krankenversicherung zahlen müssen, wird sie auch in voller Höhe angerechnet. In Ihrem Beispiel wäre dann von einem Berechnungsnetto von 2200€ auszugehen, dabei ist Ihre  zukünftige Frau als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigten.
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Es grüßt der Alte
makro
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« Antworten #2 am: 27. Januar 2012, 00:12:26 »

Also muss ich sie mit in meine private KV nehmen. Soweit so gut.

Falsch, Sie muss eine eigene Versicherung auf ihren Namen abschließen! Evtl. könnte Sie sich auch freiwillig gesetzlich versichern, aber das hängt von Deinem Einkommen ab. Was aber richtig ist das die Ehefrau als unterhaltsberechtigt gilt!
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Der_Alte
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« Antworten #3 am: 27. Januar 2012, 09:21:40 »

Falsch, Sie muss eine eigene Versicherung auf ihren Namen abschließen! Evtl. könnte Sie sich auch freiwillig gesetzlich versichern, aber das hängt von Deinem Einkommen ab. Was aber richtig ist das die Ehefrau als unterhaltsberechtigt gilt!

Auch falsch. Die Frau kann man als Ehemann mit in den privaten KV-Vertrag aufnehmen. Der Mann ist dabei der Versicherungsnehmer, die Frau die versicherte Person.
Da ist im Übrigen auch das ganz normale Procedere bei den Versicherungen.
« Letzte Änderung: 27. Januar 2012, 09:24:02 von Der_Alte » Gespeichert

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