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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 20:04:48 *
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Autor Thema: Private Krankenversicherung als insolventer NOCHT NICHT Patient ?  (Gelesen 679 mal)
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hardes
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« am: 18. Mai 2006, 10:40:17 »

Private Krankenversicherung als insolventer NOCHT NICHT Patient.

Wer hat hier passende Lösungen anzubieten ?

Als zuvor und 18 Jahre Selbstständiger bin ich dabei, eine neue private Krankenversicherung für wirkliche Notfälle abzuschließen, da die letzten Monatsbeiträge in Deutschland nicht mehr bedient werden konnten. Mein Insolvenzverfahren ist bereits eröffnet.

Ich als Deutscher Staatsbürger und ausschließlich im fernen Ausland, also außerhalb der EU lebend, für nicht mehr als 20 Tage im Jahr in der alten Heimat, benötige eine Notversorgung für Unfälle oder sonstige, nicht vorhersehbare, Bewegungseinschränkende Ereignisse, insbesondere für weite Flugreisen und unterschiedliche Auslandsaufenthalte.

Zahnärztliche Behandlungen oder NORMALE praktische Arztbehandlungen zahle ich selbst, die kosten in dem hier lebenden Land einen Bruchteil von dem in der EU und sind qualitativ gut.

Nach meinen Recherchen tut sich hier ein wirkliches Dilemma auf : man kann einerseits ein sehr gutes Nettoeinkommen als fast Selbstständiger erzielen, die Schuldner gut bedienen, den IV und das FA gleichermaßen zufrieden stellen, aber im Unfall- oder Krankheitsfall ist man selbst NICHT in der Lage, in Vorleistung zu treten, um z.B. seinen Krankenhausaufenthalt für wenige Tage zu bezahlen, z.B. von EUR 500 - 3000. Dies ist genau so zu übertragen, auf andere lebensnotwendige ärztliche Leistungen fern von Deutschland.

Bisher habe ich nur bei einem ausländischen Versicherungsträger/Konzern aus England die Möglichkeit der DIREKTEN Leistungsabrechnung mit einem ausländischen Krankenhaus, und auch nur hierfür, gefunden.

Gibt es für derartige Situationen einen Versicherungspool oder andere Abrechnungsmöglichkeiten, die auch im fernen Ausland direkt anerkannt und abgerechnet werden können ?

Wer hat hierzu Erfahrungen gesammelt und kennt im Internet entsprechende Versicherungsträger ?

Bitte den Text genau lesen.

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