und frage mich, was eigentlich mit meiner ganz brav seit 5 Jahren Selbstständigkeit eingezahlten privaten Rente passiert.

Es kommt drauf an, was für ein Vertrag das ist. Wenn er unter § 851c ZPO fällt, dann ist der Rentenanspruch in den - vermutlich eingehaltenen - Grenzen des § 851c Abs. 2 ZPO unpfändbar.
(1) Ansprüche auf Leistungen, die auf Grund von Verträgen gewährt werden, dürfen nur wie Arbeitseinkommen gepfändet werden, wenn
1. die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird,
2. über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
3. die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
4. die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde.
Wenn nicht, sind die Ansprüche aus dem Vertrag pfändbar. Der IV wird den Vertrag dann vermutlich kündigen und den Rückkaufswert (nach nur 5 Jahren vermutlich eh minimal) zur Masse ziehen.