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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:01:56 *
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Autor Thema: Privates Darlehen für Genossenschaftsanteile !!!!!  (Gelesen 300 mal)
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« am: 18. Juli 2011, 20:55:36 »

...und wieder etwas seltsames:

Unser TH hat die Genossenschaftsanteile gekündigt, zieht aber die Kündigung zurück (Genossenschaft ist einverstanden)wenn ich ihm bis mitte nächsten Jahres den Gegenwert auszahle. E>ine Freundin würde mir ein Zinsfreies Darlehen geben und eine weiter Person würde als Bürge unterschreiben...die Rückzahlung soll erst nach der Inso erfolgen. Obwohl meine Verfahrenskosten gestundet sind und mir laut Antrag auch kein "Dritter" die Verfahrenskosten zahlen konnte, sieht der TH kein Problem darin, wenn mir jetzt irgendjemand das Geld für die Gen.Anteile zur verfügung stellt..solange ein Bürge den Darlehensvertrag mit unterschreibz. Begründung: " Durch den Bürgen besteht meinerseits rechtlich keine Zahlungsabhängigkeit zum Darlehensgeber". Das darlehen muss Zweckgebunden sein: Auszahlung direkt an den TH und nur zur Verwendung zum "freikauf" der gen.Anteile!!!!
..Und da mir mein Th ja bestätigt hat, dass ich auch im noch laufenden Inso Verfahren von meinem freibetrag soviel wie ich will auf meiner Prepaid Mastercard sparen kann, kann ich vielleicht schon früher etwas zurückzahlen.

Eine weitere Frage: Wenn die Kündigung der Gen.Anteile aufrecht erhalten wird, erfolgt die Kündigung zum 31.12.2012...die Auszahlung erhält der TH aber erst im Sommer 2013. Bleibt mein Insoverfahren solange offen oder wird es geschlossen/ kann es geschlossen werden und der TH nimmt eine nachtragsverteilung vor?
Zu diesem Szenario sagte mir der TH ich könne ja dann nach der Kündigung die Anteile neu erwerben und von meinem Gesparten bezahlen...die neuen Anteile sin dann nicht mehr Pfändbar.

....Also ich glaube, der will das alles so schnell wie möglich zu ende bringen und es für uns beide so einfach wie möglich machen...er lässt mir beide Möglichkeiten offen und wartet darauf, wie ich mich entscheide

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« Antworten #1 am: 18. Juli 2011, 20:59:46 »

Info an Mod: bitte in Insolvenzverfahren verschieben..sorry!!!!!
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paps
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« Antworten #2 am: 19. Juli 2011, 20:46:19 »

Die Kreditaufnahme im lfd. Verfahren wäre ansich kein Problem.
Wann und wie sie die Neuschulden zurückzahlen, geht zum einen den TH nichts an und zum anderen tangiert ihn das auch wenig.

Wenn Sie es bei der Kündigung belassen, sollten Sie sich vom TH schriftlich geben lassen, dass er dieses neue Guthaben nicht auch wieder zur Masse zieht.

Die Verfahrensaufhebung hat aber mit dem Vorgang nichts zu tun, da über das auszuzahlende Guthaben auch eine Nachtragsverteilung beschlossen werden kann und wird.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #3 am: 19. Juli 2011, 21:33:25 »

danke paps....also der Th hat mir schon bestätigt, dass er im falle einer zahlung an ihn die Gen.Anteile freigibt. Sollte er kündigen und ich neu einzahlen wird er die neuen Anteile auch freigeben.
Mir ging es halt darum, das Verfahren so schnell wie möglich rum zu kriegen und der th andeutete das das verfahren sich verlängern kann bis es zur auszahlung der Anteile kommt. Laut  eröffnungsbeschluss soll das insoverfahren nächsten februar schon beendet werden.
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IchWarsNicht


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« Antworten #4 am: 19. Juli 2011, 21:37:47 »

warte nur auf antwort der genossenschaft.....muss klären, ob ich das eintrittsgeld auch nochmal zahlen muss...das muss der vorstand entscheiden....bislang nur die info vom sachbearbeiter dass ich eine komplett neue mitgliedsnummer bekomme und alles andere so weiterläuft
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« Antworten #4 am: 19. Juli 2011, 21:37:47 »



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