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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 07. Januar 2009, 23:00:07 *
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Autor Thema: Privatinso in Gefahr???  (Gelesen 391 mal)
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hugoerich
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« am: 05. Oktober 2008, 14:10:45 »

Hallo zusammen,
bin neu hier und jetzt hab ich ein paar Fragen bzw. ein Problem und hoffe auf kompetente Antworten.
Nun zu meinem Problem: Muß leider etwas größer ausholen.
2005 beantragte ich Insolvenz was auch eröffnet wurde und nun auch in der WVP bin. Ich habe einen
unehelichen Sohn, der mittlerweile 18 Jahre alt ist und die Kindsmutter seit der Eröffnung des Inso ,mir
Steine in den Weg legt. Ich habe seit 2004 keinen Unterhalt mehr gezahlt wegen Arbeitslosigkeit und weil
finanziell einfach nicht ging.
Sie bekam ja mit das ich in der Inso bin,darauf hin stellte Sie eine Strafanzeige wegen Unterhaltspflicht-
verletzung, da ich aber meine finanzielle Lage darlegte wurde das Verfahren vom Amtsgericht eingestellt.
Nun kam mein Sohn zum erstenmal zu Besuch zu meinen Eltern und vor lauter Freude meiner Eltern erzählten
diese, dass ich auch Nebeneinkünfte aus Tätigkeiten für den Sicherheitsdienste erziele.
Daraufhin habe ich jetzt ein Schreiben bekommen vom Insogericht, die diesbezüglich nun eine Stelllungnahme von
mir wollen.
Der Rechtsanwalt der Kindsmutter schrieb an das Insogericht, dass ich meinen Insoantrag von 2005 vorsätzlich falsche
Angaben gemacht habe, was den Unterhalt angeht(Ergänzungsblatt 5 J) .Ich kreuzte da den monat.Barunterhalt an(da
es nichts passendes diesbezüglich gab) obwohl der Unterhalt letzmalig 2004 bezahlt wurde.Ich machte bei dem besagten
Kreuzchen noch einen Vermerk,das die Herabsetzung des laufenden Unterhaltes läuft.
Ich musste das ja ankreuzen, auch wenn es nicht gezahlt wird, da es jeden Monat fällig wird da es ja einen Unterhaltstitel
gibt. Ich musste ja mit dem Rechtsanwalt gegen den Titel angehen.
Nun behauptet der Rechtsanwalt von der Kindsmutter: Aufgrund der falschen Angaben wurden auch die Gläubiger benachteiligt,
da die Pfändungsfreibeträge falsch errechnet wurden.Nun beantragt er mir die Restschuldbefreiung zu versagen.
Beim Sicherheitsdienst hatte ich Einkünfte von Januar - Mai 2007 in Höhe  von Euro 500,88 für die ganzen 5 Monate.
Weiter habe ich es versäumt meinem TH weiterzugeben, weil ich  wircklich nicht daran gedacht habe, ich habe das Geld
auf mein Girokonto laufen lassen,sonst hätte ich ja andere Mittel u.Wege gehabt, wenn ich wircklich böse Absichten gehabt
hätte.
Komisch ist z.B das ihm das mit dem Ergänzungsblatt erst 3 1/2 Jahre später einfällt, das ich das falsch angegeben bzw.vor-
sätzlich falsch ausgefüllt habe. Jedenfalls werde ich wegen dieser Sache noch zum Anwalt gehen.

Ist jetzt meine Privatinso in Gefahr??
Vielleicht war jemand schon mal in einer ähnlichen Situation oder gar in der gleichen.
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smallville
weiß was
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« Antworten #1 am: 05. Oktober 2008, 17:58:19 »

Hallo Hugoerich,

erst einmal willkommen hier und sei mir bitte nicht böse, wenn ich gleich die moralische Keule schwinge.
Aber wenn man in die Inso geht sollte man so gut informiert sein, dass man weiß, dass Nebeneinkünfte EINKÜNFTE sind, die logischerweise
A: angegeben werden müssen und B: mit in die Berechnung zur Abgabe an den TH einbezogen werden müssen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du für die Zeit von 5 Monaten mtl. 100,18 Euro zusätzlich verdient.

Ist das so korrekt?

Um nun zu wissen, was dem TH davon flöten gegangen ist müsste man Deinen damaligen Nettoverdienst wissen.

Schau doch einfach in der Pfändungstabelle nach was Du hättest zusätzlich bezahlen müssen.


Aus dem Bauch heraus würde ich vorschlagen schnellst möglich ein GEspräch mit dem TH zu suchen (persönlich) und die säumigen Beträge auf jeden Fall nachzubezahlen.

Rein rechtlich kann ich Dir leider nicht weiterhelfen OB Du jetzt durch diese Situation Schwierigkeiten bekommen könntest oder nicht.

Aber dazu äußern sich später bestimmt noch die Fachleute.

lieben Gruß
small
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Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
bemeyno
Jungspund
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« Antworten #2 am: 05. Oktober 2008, 19:00:08 »

Hallo auch,

da Ihr Sohn 18 Jahre alt ist, ist es nicht die Kindsmutter, die darüber befindet ob ein Anwalt tätig wird!!!!

Nur mal so.....  whistle
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paps
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« Antworten #3 am: 05. Oktober 2008, 20:24:15 »

Zahlung von Unterhalt in der Zeit der Inso?
Wenn ja, geht die Berücksichtigung in Ordnung.

Wenn nicht, sollten Sie schnellstmöglich den pfändbaren betrag, sofern es einen gibt einschließlich der berechnung der Nebeneinlünfte nachzahlen.

Um etwas genaueres zu sagen, bräuchte man schon detailliertere Fakten/Zahlen.

Das Kreuz mit der Unterhaltspflicht sehe ich nicht als falsch an.
Daraus könnte kein Fallstrick werden.
Ehr schon aus dem ersten Teil meiner Antwort.
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Mfg Paps

Kenntnisse kann jedermann haben, aber die Kunst zu denken, ist das seltenste Geschenk der Natur"  [Friedrich der Große]


Paps ist Initiator und Leiter einer Selbsthilfegruppe für Schuldner und arbeitet hauptberuflich für die Debeka
Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 05. Oktober 2008, 20:24:15 »


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ThoFa
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« Antworten #4 am: 06. Oktober 2008, 10:31:51 »

Hallo,

seit wann ist die Insolvenz beendet und Sie in der WVP ?

MfG

ThoFa
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