Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:03:06 *
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Autor Thema: Privatinsolvenz --> wie funktioniert das?  (Gelesen 1470 mal)
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ilka
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« am: 10. Dezember 2006, 16:16:06 »

Hallo, ich bin neu hier im Forun und habe einige Fragen.
Ich bin fast 29. Jahre alt verheiratet und Mutter von 3 Kindern die Allerdings von 3 verschiedenen Vätern stammen. mit dem Vater meines 3 Kindes bin ich verheiratet, Wir haben beide Schulden bis über beide Ohren und möchten nun gerne eine Privatinsolvenz machen,
1.Was muss ich alls erstes tum um diese beantragen zu können,
2. muss man alle Ratenzahlungen die laufen  einstellen?
3. welche Rolle spielt der ausstehende Kindesunterhalt ?
4. wie läuft das mit Alg 2?
5. was darf gepfändet werden?
6. müssen wir beide einen gesonderten Antrag stellen?
so das wäre es erst mal fürs erste es kommen bestimmt noch mehrere Fragen . lg ilka

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paps
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« Antworten #1 am: 10. Dezember 2006, 16:50:30 »

Zitat:


1.Was muss ich alls erstes tum um diese beantragen zu können,



Erst mal willkommen.
Sie sollten Sich ein bischen im Forum einlesen.
Dann zu einer Schuldnerberatung oder RA mit Beratungsschein, damit das \"Ganze\" in`s laufen kommt.
Zitat:


2. muss man alle Ratenzahlungen die laufen  einstellen?


Damit sollten Sie erst beginnen, wenn sie mit der eigentlichen Inso beginnen.
Die zum Leben notwendigen Sachen wie Miete, Strom... sollten sie weiter zahlen.
Bei der Überweisung bringen Sie den Hinweis auf laufende Kosten an (z.B. Miete Dezember2006)
Die anderen Raten können Sie dann einstellen, wenn Sie mit weiteren Zwangsmaßnahmen der Gläubiger leben können und wirklich den Schritt in die Insolvenz gehen wollen.
Zitat:


3. welche Rolle spielt der ausstehende Kindesunterhalt ?


Der aussstehende Kindesunterhalt steht den Kindern zu und ist kein eventuelles Guthaben, dass mit Ihren Schulden verrechnet werden kann.
Zitat:


4. wie läuft das mit Alg 2?

ALG2 ist kein Hinderungsgrund.
Zum Glück gibt es auch das masselose verfahren; oder eben Nullinsolvenz.
Zitat:


5. was darf gepfändet werden?

Alles was Wert hat und nach Abzug aller mit der Verwertung notwendigen Kosten noch etwas einbringt.
Gegenstände des täglichen Bedarfs und der einfachen Haushaltsführung dürfen nicht gepfändet werden.
Auch die persönlichen Gegenstände und Sparguthaben ihrer  Kinder können nicht verwertet werden
Zitat:


6. müssen wir beide einen gesonderten Antrag stellen?

ja.
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ilka
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« Antworten #2 am: 10. Dezember 2006, 19:35:13 »

Also kann auch der Austehende Unterhalt es sind fast 16000 Euro nicht zur Schultentilgung rangezogen werden, der Vater meines Sohnes kann zahlen tut es aber nicht.  
Wie soll ich mich meinem Vermieter gegenüber verhalten es bestehen noch Metschulden in Hohe von ca 2600 die wir aber abzahlen mit 200;- Euro monatlich.
Bei dieser Ratenzahlung von monatlich 200 Euro wären wir im Dezember 2007 fertig und könnten in eine Alg2 Angemessene Wohnung umziehen. zu was raten sie mir. lg ilka
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paps
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« Antworten #3 am: 10. Dezember 2006, 22:34:55 »

Wenn die Unterhaltsforderungen tituliert sind, können Sie diese mit Hilfe eines Anwaltes einfordern. Notfalls eben auch per MB/VB und Pfändung.

Sollten Sie Zahlungen erhalten, können Sie diese zwar zur Begleichung ihrer Schulden einsetzen, wenn Sie später mit ruhigem Gewissen Ihren Kindern gegenüber die Notlage erklären können.

Mietschulden unterliegen ebenfalls der Restschuldbefreiung.
Sie sollten aber zumindest die laufende Miete weiterzahlen.

Wieso ist ihre Wohnung nicht angemessen?
Im Arbeitslosenforum gab es mal so einen Tread, in dem ausgesagt wurde, dass Mietzuschuß trotzdem gezahlt werden muß, auch wenn die Wohnungsgröße nicht den \"Anforderungen\" entsprach.
Mit 5 Personen sollten 120 qm angemessen sein.

Am besten sie bemühen sich sehr schnell um einen Termin bei einer SB[addsig]
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« Antworten #4 am: 10. Dezember 2006, 23:23:46 »

Einen Termin bei der Schuldnerberatung von der Diakonie habe ich am Donnerstag schon, laut unserer Arge dürfen wir nur eine Wohnflache von 95qm haben und eine Warmmiete incl Heiz und Nebenkosten von 552 Euro , wie haben aber 103 qm bei 570 Euro Miete mit Nebenkosten aber ohne Heizung den die läuft über Gas und Kostet ca 130 Euro extra pro monat also haben wir eine Gesamt miete incl Strom und Gas von 800 Euro und die Arge zahlt davon nur 552 und die aber direkt an unseren Vermieter, den Rest Miete lege ich der Ratenzahlung monatlich drauf und die 230 Euro zahlen wir an die Stadtwerke. lg ilka
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« Antworten #4 am: 10. Dezember 2006, 23:23:46 »



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