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1.Was muss ich alls erstes tum um diese beantragen zu können,
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Erst mal willkommen.
Sie sollten Sich ein bischen im Forum einlesen.
Dann zu einer Schuldnerberatung oder RA mit Beratungsschein, damit das \"Ganze\" in`s laufen kommt.
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2. muss man alle Ratenzahlungen die laufen einstellen?
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Damit sollten Sie erst beginnen, wenn sie mit der eigentlichen Inso beginnen.
Die zum Leben notwendigen Sachen wie Miete, Strom... sollten sie weiter zahlen.
Bei der Überweisung bringen Sie den Hinweis auf laufende Kosten an (z.B. Miete Dezember2006)
Die anderen Raten können Sie dann einstellen, wenn Sie mit weiteren Zwangsmaßnahmen der Gläubiger leben können und wirklich den Schritt in die Insolvenz gehen wollen.
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3. welche Rolle spielt der ausstehende Kindesunterhalt ?
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Der aussstehende Kindesunterhalt steht den Kindern zu und ist kein eventuelles Guthaben, dass mit Ihren Schulden verrechnet werden kann.
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4. wie läuft das mit Alg 2?
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ALG2 ist kein Hinderungsgrund.
Zum Glück gibt es auch das masselose verfahren; oder eben Nullinsolvenz.
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5. was darf gepfändet werden?
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Alles was Wert hat und nach Abzug aller mit der Verwertung notwendigen Kosten noch etwas einbringt.
Gegenstände des täglichen Bedarfs und der einfachen Haushaltsführung dürfen nicht gepfändet werden.
Auch die persönlichen Gegenstände und Sparguthaben ihrer Kinder können nicht verwertet werden
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6. müssen wir beide einen gesonderten Antrag stellen?
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ja.
[addsig]