Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 04:05
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:05:22 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Privatinsolvenz  (Gelesen 4181 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Martha
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 21. März 2007, 20:11:20 »

Hallo

ich bin seit 2005 in Privatinsolvenz.Nun habe ich ein Beschluß bekommen da steht:

in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen  der ....
wird das Verfahren aufgehoben § 200Abs.1 ins0.
Die Schuldnerin befindet sich in der Wohlverhaltensperiode.


Was heißt das jetzt ?
Mein Verfahren ist aufgehoben,beendet?
Oder habe ich es schon mal bis zur Wohlverhaltensperiode geschafft?


Über info wäre ich sehr erfreut.


Danke[addsig]
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 23. März 2007, 20:45:18 »

Damit sind sie in der Wohlverhaltensphase.

[addsig]
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Martha
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 2

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« Antworten #2 am: 24. März 2007, 08:06:06 »

Hallo

Ja das war mir klar.Das ich in der Wohlverhaltensphase bin.

Ich meinte auch eher was der Sinn von .... In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen  der ....wird das Verfahren aufgehoben .
Heißt das ,das meine Restschuldbefreiung erledigt ist?

Da ich vor einen Monat mirtteilung bekam das die Restschuldbefreiung eingeleitet wurde.

Gruß
Martha[addsig]
Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #3 am: 26. März 2007, 16:06:05 »

Hallo,

das Insolvenzverfahren wird immer aufgehoben. Sie befinden sich jetzt \"nur\" noch in der so genannten Wohlverhaltensphase.

Die vorherige Mitteilung war wahrscheinlich, dass Ihnen die Restschuldbefreiung angekündigt wurde. Endgültig erteilt wird diese dann nach Ablauf der sechs Jahre, welche mit Erföffnung des Insolvenzverfahrens begonnen haben.

MfG

ThoFa[addsig]
Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3573 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz