Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 10. Februar 2012, 03:35:12 *
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Autor Thema: Privatinsolvenz - Auto abgeben?  (Gelesen 7815 mal)
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ThaKingS
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« am: 02. Juli 2009, 11:42:15 »

hallo, ich habe folgendes problem: wurde soeben arbeitslos und hab jetzt noch weniger chancen meine schulden (20000€) loszuwerden. ich habe überlegt ein privatinsolvenz verfahren einleiten zu lassen, habe jedoch angst dass ich mein auto (wert ca 4000€) verlieren würde. da ich ohne auto nicht so einfach wieder arbeit finden kann, wollte ich fragen, ob es möglich ist, es auf irgendeiner weise behalten zu können? ich bedanke mich schonmal für eure antworten. mfg
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rookie


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« Antworten #1 am: 02. Juli 2009, 14:27:38 »

Ich würde erst einmal zu einer Schuldnerberatung oder eine andere geeignete Person ( z.B. Rechtsanwalt für Insolvenzrecht gehen und alles durchsprechen....vieleicht gibt es ja eine andere Alternative zur Insolvenz...z.B. ein Vergleich

Das Thema Auto behandelt jeder Treuhänder oder Insolvenzverwalter  nach Ermessen der Bedürftigkeit des Autos......ich weiss nicht ob er ein Auto für 4000€ bei euch belässst..... coffee

Mach Dir erstmal Gedanken wie Du das regelst mit Deinen Gläubigern bevor es wieder ums Auto geht....also ab zur Schuldnerberatung.
« Letzte Änderung: 02. Juli 2009, 14:47:39 von rookie » Gespeichert
ThaKingS
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« Antworten #2 am: 02. Juli 2009, 19:04:09 »

ok werde ich auf jedenfall machen. vielen dank für die schnelle antwort. mfg
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Florentino_Perez
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« Antworten #3 am: 06. Juli 2009, 21:23:15 »

hallo, ich habe folgendes problem: wurde soeben arbeitslos und hab jetzt noch weniger chancen meine schulden (20000€) loszuwerden. ich habe überlegt ein privatinsolvenz verfahren einleiten zu lassen, habe jedoch angst dass ich mein auto (wert ca 4000€) verlieren würde. da ich ohne auto nicht so einfach wieder arbeit finden kann, wollte ich fragen, ob es möglich ist, es auf irgendeiner weise behalten zu können? ich bedanke mich schonmal für eure antworten. mfg

Auto formal verkaufen und anmelden lassen auf dem Namen:

1) deiner Frau
2) Freundin
3) Mutter
4) Schwester
5) Cousine
6) deines Vaters
7) Bruders
8) bester Kumpel
9) bester Nachbar

etc.

und es dann weiterhin nutzen.

Zur Absicherung denjenigen einen Schuldschein unterschreiben lassen und dann sobald er nach der Anmeldung des Autos auf seinen Namen dir den Fahrzeugbrief wieder zurückgegeben hat, den Schuldschein zerreißen lassen.

Nachdem das Auto nimmer auf deinem Namen läuft, die Privatinsolvenz beantragen.

Du könntest das Auto behalten, wenn du VOR der Eröffnung der Insolvenz einen Arbeitsvertrag hättest, auf dem das Vorhandensein eines privaten Pkw zwingend gefordert wird.

Ansonstne hast du ggü. dem TH keine Chance ohne Job dein Auto zu behalten!

Du könntest es auch darauf ankommen lassen und das Auto einfach verschweigen, aber dann riskierst du deine Restschuldbefreiung weil du gegen das Wohlverhaltensgebot in den 6 Jahren verstoßen hast.
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makro
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« Antworten #4 am: 06. Juli 2009, 22:16:55 »

@florention perez

das ganze am besten ein paar Monate vor Eröffnung machen!  mad2 Der IV wird dann den Verkauf anfechten und um Herausgabe desFahrzeugs bitten. Weiterhin wird er fragen wo das Geld aus dem Verkauf ist.

Alles in allem eine schlechte Idee!  nono
« Letzte Änderung: 07. Juli 2009, 13:12:04 von makro » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 06. Juli 2009, 22:16:55 »



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rookie


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« Antworten #5 am: 07. Juli 2009, 13:08:58 »

Das Ganze am Besten gar nicht machen......abwarten was der TH sagt wenns soweit ist......und wie ich schon sagte erstmal zur Schuldnerberatung coffee
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wiwo
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« Antworten #6 am: 07. Juli 2009, 20:02:42 »


Du könntest es auch darauf ankommen lassen und das Auto einfach verschweigen, aber dann riskierst du deine Restschuldbefreiung weil du gegen das Wohlverhaltensgebot in den 6 Jahren verstoßen hast.


Hallo Florentino...,

ein auf Deinen Namen angemeldetes Fahrzeug kannst Du nicht verschweigen es sei denn Du schaffst es, dass Dein zuständiges Finanzamt keinerlei Kenntnis von Deiner Insolvenz erhält und weiterhin die Rechnung für die KFZ-Steuer an Dich schickt statt an Deinen TH. Hab' das ganze Spiel gerade hinter mir und musste die KFZ-Steuer sogar erneut zahlen, da die bereits gezahlte Steuer vom TH zurückgeholt und der Inso-Masse hinzugefügt wurde.

Deshalb mein Rat: Keine Spielchen, wenn die RSB erreicht werden soll!

Gruß
wiwo
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Gruß
wiwo
MissTraut
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« Antworten #7 am: 07. Juli 2009, 22:45:34 »

Hallo ...

ich bin immer wieder erstaunt wie viele Menschen sich doch immer wieder mehr den Kopf darum machen, das Auto zu retten anstatt mal wirklich über die Grundversorgung nachzudenken und diese zu sichern. Sicherlich gehört in vielen Fällen das Auto auch zur Existenzsicherung, aber eben nicht in allen ... jaja ... wie heißt es doch so schön: des Deutschen liebstes Kind hat vier Räder und macht tuttut ...

Welche Art der Schulden ? Darlehen ? Versandhaus etc. ? Sind möglicherweise die Raten bei evtl. Bankdarlehen über eine Zusatzversicherung (wird meistens mit dem Darlehensvertrag abgeschlossen) abgesichert ? Ist das Fahrzeug finanziert ?

Wie sieht die neue Einkommen-/Ausgabensituation aus ? Gibt es Spielraum um evtl. Vergleiche auszuhandeln ?

Ist halt alles nicht so einfach und so mal eben in die private Inso zu gehen auch nicht. Wie sag ich doch immer wieder gerne: Inso ist kein Waldspaziergang. Dieser Weg ist durchaus sinnvoll, aber dann bitte gut informiert und nicht mal eben so - ich sag es mal salopp - an der Theke bei ein paar Bierchen besprochen  nono

LG
MissTraut
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