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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:05:58 *
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Autor Thema: Privatinsolvenz Hauptzollamt  (Gelesen 1493 mal)
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Jamby2008
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« am: 24. Oktober 2008, 14:21:51 »

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand helfen weiß nicht wie ich mich verhalten soll.
Grund hierfür ist.

Habe 2005 eine privatinsolvenz eröffnet.
Nun habe ich heute Post bekommen vom Hauptzollamt die Wollen eine Forderung wo mich damals das Arbeitsamt überzahlt hat.
nun habe ich mal auf meine eröffnungsbeschluss geschaut ob es mit in die Insolvenz reinfließt dies ist nun nicht der Fall.
Es handelt sich um einen 4 stelligen betrag.

Jetzt weiß ich nicht ob dadurch meine Restschuldbefreiung versagt, was ich aber mal annehmen werde. Da ich diese Summer nicht mit einmal bezahlen kann.

Was passiert wenn die PI versagt. Was kommt auf mich zu?

Bitte um dringende Hilfe !!!!

Danke
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #1 am: 24. Oktober 2008, 17:26:11 »

"Jetzt weiß ich nicht ob dadurch meine Restschuldbefreiung versagt, was ich aber mal annehmen werde. Da ich diese Summer nicht mit einmal bezahlen kann."

hm,
zu viel dem Peter Z. in der Flimmerkiste gelauscht oder wie kommen Sie darauf, die Restschuldbefreiung könnte nun versagt werden?

Versagungsgründe finden Sie im § 290 InsO (Schlusstermin) sowie im § 295 InsO (Obliegenheiten im RSB Verfahren).

Da es sich wie Sie schreiben nicht um eine Insolvenzforderung handelt, können und sollten Sie eine ratenweise Rückzahlung aushandeln und alles wird gut, denke ich.

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smallville
weiß was
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« Antworten #2 am: 24. Oktober 2008, 17:59:59 »

Hi,

mal eine andere Frage:

Bevor bei Überzahlung vom AA das Hauptzollamt ins Spiel kommt, war doch vorher sicherlich schon ein Schreiben vom AA direkt an Dich rausgegangen, oder?

Meine Freundin hatte exakt den gleichen Sachverhalt, aber sie wurde vorher von der -in diesem Fall - ARGE angeschrieben, dass für die Monate x y und z zuviel gezahlt wurde.

Da sie das nicht rückverfolgen konnte (ist auch ein wenig schwierig bei den 1000 Bescheiden, hat sie erst einmal Widerspruch eingelegt und wollte von der ARGE die detaillierte Auflistung (was sie zu bekommen gehabt HÄTTE und was überzahlt worden sein soll)

Darauf haben die Freunde der ARGE aber nicht reagiert sondern gleich das Hauptzollamt beauftragt.

Lange Rede gar kein Sinn, da meine Freundin panisch mit sowas ist hat sie eine Ratenzahlung ausgehandelt und der kommt sie jetzt nach.
Die sind auch sehr kulant.

Sie zahlt 50 Euro und der Betrag ist ca. um die 1.800 Eu

LG
small
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IN - Verfahren seit Mai 2007
noch immer nicht in der WVP
Jamby2008
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« Antworten #3 am: 24. Oktober 2008, 18:23:54 »

Bei mir war das auch so habe auch mehrere Bescheide bekommen.
Das Waren bestimmt im Monat 4 Stück.

Von daher konnte ich nie nachvollziehen wie hoch die offene Forderung ist.
Jetzt habe ich erst eine rückzahlung bezahlt die wurde aber gleich vom AA abgezogen dort wurde ich auch nicht gefragt.

Ich probiere es aus ob er mit einer Ratenzahlung zufrieden ist.

Trotzdem danke für den Hinweis
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