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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:07:06 *
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Autor Thema: Privatinsolvenz Restschuldbefreiung bei grösserem Immobilienbesitz  (Gelesen 754 mal)
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tom999
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« am: 17. Dezember 2011, 20:09:57 »

Hab da folgende Frage :

Eine Person hat vor 3 Jahren Privatinsolvenz angemeldet. Im Privazbesitz befinden sich sehr viele Immobilien die z.Zt. versucht werden zu verkaufen. Gehen wir mal davon aus das kein Verkauf stattfindet. (unverkäuflich,zu hohe Verkaufspreise)

Was passiert bei der Restschuldbefreiung mit den Wohnungen ? Zwangsversteigerung ?
Gibt es Unterschiede bei der Restschuldbefreiung bei Immobilien ohne und mit Hypothek ?

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« Antworten #1 am: 17. Dezember 2011, 21:27:37 »

Die Kredite sind, soweit sie vor der Insolvenzbeantragung bestanden, von der RSB umfasst, brauchen also auch weiterhin nicht bedient werden.
Die Banken könnten immer noch versuchen, die Immobilien zu verwerten, aber wenn es schon vorher nicht geklappt hat ...

Solange keine Zwangsverwaltung angeordnet ist kann man sogar die Vorteile aus den Vermietungen ziehen, was man auch wegen der zu tragenden Lasten tun sollte. Und wenn man als Miete nur das nimmt, was die Lasten trägt, reicht es. Man muss ja keine Kredite mehr bedienen.
Die selbst bewohnte Immobilie hat man natürlich noch deutlich günstiger.

Die Grundschulden bleiben allerdings bestehen. Sollte es also doch noch irgendwann jemanden geben, der kaufen will, muss man die Grundschuld bei der Bank ablösen. Und da die noch weiter die Zinsen berechnen dürften, wirds immer teurer. Obwohl die auch lieber einen kleinen Verlust als gar kein Geld in Kauf nehmen dürften.
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paps
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« Antworten #2 am: 17. Dezember 2011, 23:57:31 »

Ich sehe das nicht so locker.
Da die Bank aus der Insolvenz ohne Möglichkeit der Begleichung der materiellen Schuld herausgeht, wird die dingliche Schuld zur Trumpfkarte (?).

Man wird auf jeden Fall eine Verwertung anstreben.
Da man genügend Zeit hat, käme auch eine Zwangsverwaltung in Betracht.

Wie auch immer der Grundschuldgläubiger reagiert, die Immo bleibt zunächst blockiert.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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« Antworten #3 am: 18. Dezember 2011, 12:45:32 »

@paps

Locker sehe ich das auch nicht, sondern mit vielen Fragezeichen verbunden.

Fakt ist, dass durch die Immobilien weiter Kosten auflaufen, die gezahlt werden müssen. Und diese Kosten sind, sollten sie nicht beglichen werden (können) Neuschulden.
Das beste, was passieren kann, ist, dass die Immobilien schon im laufenden Verfahren verwertet werden, auch wenn nur ein geringer Betrag in einer Zwangsversteigerung erreichen läßt.
Das Schreckgespenst wären Immobilien, die nicht verwertbar sind und dann vom Treuhänder freigegeben werden. Dann hat der Schuldner wieder das Kostenrisiko und damit die A-Karte. Wenn dann auch keine Vermietung etc. möglich ist, kann man fast schon absehen, wann die Schuldenfalle erneut zuschnappt.
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tom999
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« Antworten #4 am: 18. Dezember 2011, 14:31:15 »

Hallo

Habe ich das richting verstanden das Immobilien ohne Hypothek zum Zeitpunkt der Restschuldbefreiung durch den Treuhänder verkauft  oder zwangsversteigert worden sind . Erlöse gehen in die Konkursmasse ein , abzüglich der Kosten für den Treuhänder , Gericht , Notar etc. 
Konkursmasse würde bei Restschuldbefreiung dann unter den Gläubigern verteilt.


Habe ich es richtig verstanden das bei Immobilien mit Hypothek (Grundschuld) zuerst die Bank die Hand aufhält weil die Grundschuld erfüllt werden muss?
Was ist in diesem Fall wenn bei der Versteigerung Geld übrig bleibt.

Tom
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« Antworten #4 am: 18. Dezember 2011, 14:31:15 »



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« Antworten #5 am: 18. Dezember 2011, 15:56:53 »

Dann geht der Rest zur MAsse.
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