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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:07:43 *
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Autor Thema: Privatinsolvenz Untermiete Besuch vom Treuhänder  (Gelesen 1481 mal)
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Nivimila
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« am: 19. Oktober 2010, 21:02:11 »

Hallo,

ich habe ganz frisch die Privatinsolvenz beantragt.
Nun möchte der mir zugewiesene Treuhänder vorbeikommen und meine Wohnung sichten. Ich wohne jedoch zur Untermiete. Ich habe ein kleines, möbliertes Zimmer in der Wohnung gemietet und habe anteilige Nutzungsrechte an Wohnzimmer, Bad und Küche. Mir gehört hier auch nichts in der Wohnung, weder Möbel noch Geräte.

Meine Vermieterin sollte eigentlich von der Insolvenz überhaupt nichts erfahren. 

Jetzt habe ich ein paar Fragen dazu:

Darf der Treuhänder ohne Vorankündigung die Sichtung der Wohnung verlangen (schließlich muss ich das mit meiner Vermieterin absprechen). Darf der Treuhänder die Zimmer meiner Vermieterin betreten, die ich nicht gemietet habe. Darf der Treuhänder die Zimmer betreten, bei denen ich (nur) ein Nutzungsrecht habe, wie das Wohnzimmer?

Viele Grüße
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B-Thom
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« Antworten #1 am: 19. Oktober 2010, 23:55:51 »

Deine Vermieterin wird so oder so von der Insolvenz erfahren. Der Insolvenzverwalter wird sie automatisch anschreiben. Das kannst du gar nicht verhindern. Ich würde dir sogar raten, es der Vermieterin selbst zu sagen, damit das Vertrauensverhältnis nicht gestört wird.

Solange du keine Schulden durch ausstehende Miete hast, ist das auch überhaupt kein Problem.

Puh, was das Recht auf Besichtigung der restlichen Wohnung betrifft - gute Frage. Stehen denn in den mitgenutzten Räumen Gegenstände von dir, oder hast du diese ausschließlich in deinem Raum? Je nachdem, wo und wie dein Zimmer liegt, lässt es sich ja eventuell gar nicht vermeiden, dass er die anderen Zimmer sieht/betritt (Durchgangszimmer z.B.).

Weiß der Insolvenzverwalter (Treuhänder wird er erst später) denn schon, dass du nur zur Untermiete wohnst? Wenn du ihm das glaubhaft versicherst, kann es auch gut sein, dass er darauf verzichtet, die Wohnung zu besichtigen, weil er sich denken kann, wie wenig du in deinem Zimmer an eigenem Besitz haben kannst.

Theoretisch hat ein Insolvenzverwalter aber inetwa dieselbe Befugnis wie ein Gerichtsvollzieher. Und der muss sich auch nicht vorher anmelden. Du bist aber bei einem erstmaligen unangemeldeten Besuch nicht verpflichtet, ihn in die Wohnung zu lassen! Er wird dann einen Termin mit dir ausmachen.
« Letzte Änderung: 19. Oktober 2010, 23:59:18 von B-Thom » Gespeichert
Nivimila
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« Antworten #2 am: 20. Oktober 2010, 00:09:38 »

Ja, ich habs meiner Vermieterin ja mittlerweile gestanden. Schwer begeistert ist sie aber nicht. Schon gar nicht, dass hier jemand kommt um die Wohnung zu besichtigen. Sie möchte auch unbedingt, dass dafür ein Termin abgesprochen wird.

In den mitgenutzten Räumen stehen kaum Gegenstände von mir. Ein paar Kleinteile nur, z.B. Küchenwaage in der Küche. Ich besitze schon seit Jahren sehr wenig, weil ich immer versucht habe meine Schulden zu begleichen, aber es wurde ja wegen den Zinsen nie weniger. Na ja, wollte auch nicht ausschweifen. Der Treuhänder weiß jedenfalls, das ich zur Untermiete wohne. Das er die Wohnung trotzdem besichtigen möchte, macht, wie ich das sehe, überhaupt keinen Sinn. Man kann ja schlecht beweisen, was wem gehört.  Um in mein Zimmer zu gelangen müsste er auch durch das Wohnzimmer meiner Vermieterin.
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B-Thom
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« Antworten #3 am: 20. Oktober 2010, 00:20:26 »

Mmh, hört sich nicht nach dem freundlichsten aller IV an.

Wichtig ist, dass deine Vermieterin bei dem Besuchstermin anwesend ist. Ich denke, er will einfach überprüfen, ob das mit der Untermiete überhaupt stimmt (ich weiß nicht, ob er im Melderegister beim Einwohnermeldeamt nachsehen darf; was ja der einfachste Weg wäre).

Dinge des täglichen Gebrauchs darf er sowieso nicht pfänden. Und bei der Untermiete eines möblierten Zimmers z.B. (das sollte ja im Mietvertrag geklärt sein), muss er davon ausgehen, dass der größte Teil der Einrichtung der Vermieterin gehört. Solange du also nichts wirklich Wertvolles in deinem Zimmer hast, bei dem die Vermieterin nicht nachweisen kann, dass es ihr gehört, kann ich dir nur raten, das als unangenehmen Besuch freundlich und höflich hinter dich zu bringen.

Einen Fachanwalt für Insolvenzrecht wirst du dir selbst ja nicht leisten können, oder? Damit hättest du natürlich rechtlichen Beistand.
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Nivimila
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« Antworten #4 am: 20. Oktober 2010, 00:33:00 »

Er will prüfen, ob ich bei meinen Angaben zu meinem Vermögen irgendetwas verschwiegen habe. Im ersten Gespräch (bei ihm in der Kanzlei) war er freundlich (bzw. sein Mitarbeiter, der für mich zuständig ist). Naja, aber als ich mein Telefon nicht hörte, als er anrief, hat er 20 Minuten später noch mal angerufen und mir direkt grantig auf meinen Anrufbeantworter gesprochen, dass ich gegen meine Auflagen verstoße, wenn ich nicht jederzeit persönlich erreichbar bin. sad Es ist doch normal, wenn man das Telefon nicht immer hört, weil man vielleicht duschen ist oder aus anderen Gründen verhindert. Hab jetzt schon Angst, dass alles scheitert, weil ich mein Telefon nicht höre.

Also mein Treuhänder ist Anwalt für Insolvenzrecht. Ist das nicht immer so?
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« Antworten #4 am: 20. Oktober 2010, 00:33:00 »



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B-Thom
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« Antworten #5 am: 20. Oktober 2010, 01:37:15 »

Nein, ich meine einen Anwalt, der dich und deine Interessen vertritt. Kann man sich normalerweise aber auch nicht leisten, sonst hätte man ja nicht Insolvenz angemeldet.

Wenn die Antwort auf dem AB jetzt wortwörtlich war, dann sag' ich lieber nix dazu. Das spricht für sich. Er ist halt nicht dein Freund. Und aus irgendeinem Grund scheint er es dich sehr deutlich spüren lassen zu wollen. Wenn er allerdings versucht, dir eine Verletzung deiner Obliegenheiten vorzuwerfen, weil du mal telefonisch nicht erreichbar warst, dann wünsche ich ihm viel Spaß damit, das beim Amtsgericht so einzureichen ...

Ich habe bei meinem aber auch schon mehrmals dessen "fünf Minuten" erlebt. Wenn's echt schlimm wird, wende dich ans Amtsgericht. Man kann als Schuldner zwar normalerweise nicht viel erreichen, aber die zuständigen Richter sollen scheint's oftmals verständnisvoller sein als der IV bzw. TH.
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Nivimila
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« Antworten #6 am: 20. Oktober 2010, 11:54:51 »

Vielleicht waren es ja wirklich nur seine Minuten und das kommt nicht öfter vor. Sonst werde ich glaube ich wahnsinnig.

Jetzt muss ich wohl erst mal den Besuch abwarten. Danke für den Rat und fürs Zuhören(lesen).  cheesy
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B-Thom
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« Antworten #7 am: 20. Oktober 2010, 12:33:23 »

Ich wünsch dir auf alle Fälle viel Glück.   smiley
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luna2005
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« Antworten #8 am: 22. Oktober 2010, 09:01:25 »

Hallo

als ich das gerade lass hat es mich geschüttelt. Zitat "dass ich gegen meine Auflagen verstoße, wenn ich nicht jederzeit persönlich erreichbar bin ". Sorry, aber du bist doch kein Straftäter auf Bewährung.Das steht auch sicher nicht im INSO Gesetz.
Also ruhig Blut und nicht verrückt machen lassen.

http://de.sevenload.com/videos/EId9fYW-ICH-BIN-EIN-GAENSEBLUEMCHEN-IM-SONNENSCHEIN

Machs wie der Typ im Video und denk dir einfach innerlich - Ich bin ein Gänesblümchen - .
Funzt ganz gut und dein TH weiß nicht warum du so lächeklst. "grins".

LG
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Nivimila
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« Antworten #9 am: 22. Oktober 2010, 11:59:04 »

So wie ich das aus dem Insolvenzgesetz herauslese, bedeutet jederzeit persönlich erreichbar sein, dass die Postanschrift, wo man sich tatsächlich aufhält, dem Treuhänder und dem Gericht bekannt sind (und kein rundumdieuhrzurstelle sein), aber vielleicht irre ich mich auch.  dntknw

Das Tolle ist, mittlerweile hatte ich einen Termin zur Besichtigung am frühen Morgen. Was ist passiert? Ich wurde versetzt. Nach zweieinhalb Stunden warten, rief ich an, ob den noch jemand käme. Nein, man würde einen neuen Termin mit mir vereinbaren.  angry

To be continued...

Danke übrigens für das Video.  cheesy
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Tags: Privatinsolvenz  Untermiete  Treuhänder 
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