Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 04:08
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:08:00 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Privatinsolvenz/ Versandhäuser  (Gelesen 1129 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
chantal81
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 21. April 2011, 21:23:31 »

Hallo zusammen, habe da mal eine Frage: ne Freundin von mir hat ein Kredit laufen und bei einigen Versandhäusern Raten.. Nun sieht es so aus das sie in Insolvenz gehen muss.. Wie ist das mit den Versandhäusern, da sie diese kleinen Raten eigentlich zahlen kann.  Muss siedas mit angeben? lgs
Gespeichert
juergengrisu
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 196

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 26


« Antworten #1 am: 21. April 2011, 21:27:08 »

hi chantal81

Wenn ihre Freundin in die Privatinsolvenz geht müssen alle Schulden angegeben werden einen zu verheimlichen und heimlich zu bezahlen wäre ein Versagungsgrund
im eröffneten Verfahren dürfen auch keine Raten gezahlt werden (von den Onsolvenzgläubigern)

grüße von
juergengris
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #2 am: 21. April 2011, 22:48:40 »

hi chantal81

Wenn ihre Freundin in die Privatinsolvenz geht müssen alle Schulden angegeben werden einen zu verheimlichen und heimlich zu bezahlen wäre ein Versagungsgrund
im eröffneten Verfahren dürfen auch keine Raten gezahlt werden (von den Onsolvenzgläubigern)

grüße von
juergengris

So pauschal ist die aussage nicht richtig! Der bgh hat entschieden, das zahlungen aus dem pfändungsfreien vermögen An insolvenzgläubiger kein versagungsgrund sind!
« Letzte Änderung: 21. April 2011, 22:52:52 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
chantal81
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 21. April 2011, 23:00:18 »

Was heisst das aber genau? was ist wenn sie die Versandhäuser nicht angibt, da sie das bezahlen kann bzw ihr Mann das tut..
Gespeichert
Inkassomitarbeiterin
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 629

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 61


« Antworten #4 am: 22. April 2011, 12:48:46 »

Warum will sie die Versandhäuser denn zahlen?? Wie lange sind die Bestellungen her?? Wie hoch sind die Schulden bei den einzelnen Versandh. (nicht die Raten)??
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. April 2011, 12:48:46 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
chantal81
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #5 am: 22. April 2011, 12:59:03 »

Die Bestellungen sind etwas mehr als ein Jahr her, war ne Küche. Offen sind glaube ich noch was bei 2000euro meinte sie..
Gespeichert
chantal81
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #6 am: 22. April 2011, 13:01:42 »

Sie hat wohl versucht sich mit den anderen Gläubigern zu einigen und dabei das Versandhaus erstmal rausgelassen, die wissen davon noch gar nichts..
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #7 am: 22. April 2011, 18:04:55 »

Wie denn nun?
Auch hier gilt:
Dritte können die Schulden begleichen.
Da es noch außerhalb des Verfahrens ist, kann man sowieso jeden Gläubiger "anders" behandeln.
Ob das Sinn macht, ist eine genz andere Frage.

Allerdings sollte man bei einem außergerichtlichen Einigungsversuch alle GL gleich behandeln.
Bekommt nämlich ein GL die Ungleichbehandlung mit, wackelt die Einigung mächtig.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
chantal81
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 26

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #8 am: 22. April 2011, 19:07:22 »

Sie hatte gehofft, das man sich so einigen könnte und deshalb das Versandhaus rausgehalten. Ihr Mann würde die Raten weiter bezahlen, da es ja gemeinsam bestellt wurde...
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #9 am: 23. April 2011, 00:44:01 »

Aus einer möglichen Insolvenz "raushalten" geht nicht.

Jedoch könnte der Mann die Raten  weiter zahlen. dazu sollte man offen die Situation mit dem Versandhaus klären.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Inkassomitarbeiterin
weiß was
*****

Karma: 5
Offline Offline

Beiträge: 629

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 61


« Antworten #10 am: 23. April 2011, 11:30:15 »


Jedoch könnte der Mann die Raten  weiter zahlen. dazu sollte man offen die Situation mit dem Versandhaus klären.

Der Call Center Agent gibt das Wort "Inso" oder Zahlungsunfähig in den PC ein und im Regelfall erfolgt ganz schnell die Inkassoabgabe. So zumindest bei allen mir bekannten Versandhäusern. Manchmal ist der Kunde noch nicht einmal mit den Raten in Verzug. Wenn allerdings weiterhin gez. wird lassen wir bei den Ink.-kosten natürlich mit uns reden bzw. stornieren sie.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #11 am: 23. April 2011, 21:45:30 »

Ich sehe das nicht so pessimistisch.
Es gibt genügend Fälle, wo wir das sauber klären konnten.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #12 am: 24. April 2011, 13:04:23 »

wichtig ist, dass die Verzeichnisse nach § 305 InsO vollständigs ausgefüllt werden.

Gespeichert

Angestellte80
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 229

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 11



« Antworten #13 am: 26. April 2011, 13:14:57 »

Zunächst ein mal Willkommen hier im Forum  wink

ich finde es schade, dass du nicht offen dazu stehen kannst, dass es hier eigentlich um dich geht und du deine Freundin vorschiebst. Das Forum ist hier anonym und keiner wird dich an den Pranger stellen. Im Grunde weiss hier eh jeder, dass es um dich selbst geht, denn deine Aussagen widersprechen sich in jedem geöffneten Thread!

Ich persönlich fände es auch lieb, wenn du nicht wegen jeder neuen Frage ein komplett neues Thema öffnen würdest, so geraten vielleicht andere wichtige Fragen oder Themen schnell ins Abseits und werden eventuell nicht mehr gelesen oder beantwortet.  rougi

Versandhäuser müssen in jedem Fall mit in der Insolvenz angegeben werden, unabhängig davon, ob du die Raten weiter zahlst oder nicht. Dein TH wird diese dann anschreiben und sie nach der Höhe der Schulden fragen. Entweder geben die Versandhäuser die Höhe dann mit an oder machen von Ihrem Eigentumsvorbehalt Recht. Das heisst du musst die bereits angezahlte Ware auf eigene Kosten wieder an das Versandhaus zurück senden. Bei einer Küche würde das ziemlich teuer werden (Transportkosten). Die geltliche Differenz, würde ebenfalls noch von dir gefordert werden.

Bei mir war das der Fall, mein TH hat mir allerdings den Tip gegeben, den Artikel um den es ging bzw. mein Kundenkonto auf jemand anderen umzuschreiben, in dem Fall meine Mutter. In Absprache mit dem Versandhaus war dies auch ohne Probleme möglich. Ich zahle weiter die Raten von meinem nicht pfändbaren Einkommen und offiziell gehört die Ware nicht mir.

Lg
Gespeichert

Viele Grüße

Angestellte80
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.5928 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz