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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:11:27 *
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Autor Thema: Privatinsolvenz anmelden? Ich bitte um Rat.  (Gelesen 963 mal)
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LillyVanilly
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« am: 27. März 2011, 13:59:35 »

Hallo!

Ich schildere kurz mein Problem.
Es geht um meine Eltern.
Und zwar haben die sich vor paar jahren einen gebrauchtwagen durch einen kredit finanziert.
Zum zeitpunkt des abschlusses vom kredit waren meine eltern beide berufstätig.
vor 2 jahren erlitt mein vater einen schlaganfall und ist mittlerweile epileptiker und letzten monat wurde er am herzen operiert. Er bezieht momentan rente wegen voller erwerbsminderung.
Meine mutter erkrankte letztes jahr im dezember. Sie hat schwere depressionen. Eine kündigung ist bestimmt schon vom arbeitgeber geplant. Jedoch würde meine mutter abfindungsgeld bekommen.
Ihr arbeitsvertrag steht noch, sie bezieht aber seit monaten krankengeld.
Ich bin studentin und helfe ihnen wo es geht mit meinen studentenbafög aus. Ist zwar nicht viel aber immerhin etwas.
Der kredit fürs auto beträgt monatlich 600 euro und läuft noch bis 2014.
Dazu kommt die miete, strom und all sowas.
Das reicht hinten und vorne nicht.

Ich hab zwar mich jetzt so oberflächlich im netz über die privatinsolvenz informiert aber ich hoffe ihr könnt mir ratschläge geben oder vielleicht hat hier iwer auch sowas ähnliches durchgemacht?

Wäre eine privatinsolvenz in solch einem fall angebracht?

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen? ich wär euch dankbar! wink
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tomwr
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« Antworten #1 am: 27. März 2011, 14:04:50 »

Ist das ein Kredit oder ein Leasingvertrag ?
Sofern das Auto momentan nicht benötigt wird, was spricht dagegen es zu verkaufen und mit dem Verkaufserlös den Kredit abzulösen ?
Momentan scheint ja keiner damit zu fahren.

Gibts außer dem Kredit noch weitere nennenswerte Schulden ?
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LillyVanilly
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« Antworten #2 am: 27. März 2011, 14:29:16 »

Das ist ein Kredit.
Kann man das einfach so verkaufen? auch wenn das auto nicht abbezahlt ist?
Das wäre eine möglichkeit.

Da hätte ich aber auch eine andere frage..meine mutter hat 2005 eine lebensversicherung mit dem kredit abgeschlossen, wäre es möglich diesen aufzulösen und davon den kredit abzubezahlen?
Oder lohnt sich sowas nicht?
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tomwr
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« Antworten #3 am: 27. März 2011, 15:03:58 »

Mit dem Kredit wird meistens nur eine Risiko Lebensversicherung abgeschlossen, damit der Kredit auch im Falle des Todes des Kreditnehmers zurückgezahlt werden kann. Unsere Banken gehen halt immer auf Nummer sicher. Außerdem verdienen sie auch daran. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um solch eine LV handelt.

Falls es sich tatsächlich um eine Kapitallebensversicherung handelt, wäre eine vorzeitige Kündigung möglich und man sollte aber vorab den Rückkaufswert erfragen. Den bekommt man dann ausbezahlt. Dabei verliert man natürlich Geld aber in der Not schmeckt die Wurst auch ohne Brot. Oder so. Ich glaube aber nicht dass es sich da um eine solche Versicherung handelt wenn sie gleichzeitig mit dem Kredit abgeschlossen wurde.

Vermutlich liegt der KfZ Brief als Sicherheit bei der Bank. Ich würde halt mit der Bank sprechen über die aktuelle Lage und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie berechtigte Einwände haben. Eventuell wollen sie für die vorzeitige Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung. Aber prinzipiell kann man das natürlich machen. Sollte man aber vorher mit der Bank besprechen damit die dann auch ggf. den KfZ Brief rausrücken.
« Letzte Änderung: 27. März 2011, 15:08:16 von tomwr » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 27. März 2011, 19:58:47 »

Zu Kopplungsgeschichten ist Ende 2009 meine ich eine Bgh-Entscheidung ergangen. Je nachdem wie der Fall gelagert ist, kann man ggf. auch gezahlte Versicherungsbeiträge zurückverlangen. Der könnte höher sein als Rückkaufswerte o.ä.

Man sollte die Sache vielleicht auch mal grundsätzlich betrachten. Klemmt es nur wegen des Kredits hinten und vorne nicht oder ist es schon generell ein Problem über die Runden zu kommen? Dann hilft ein Insolvenzverfahren nicht wirklich weiter. Schlicht und einfach muss man Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellen (Haushaltsbuch?) und dann sehen, wo man die Hebel ansetzen kann/muss.
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« Antworten #4 am: 27. März 2011, 19:58:47 »



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LillyVanilly
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« Antworten #5 am: 27. März 2011, 20:37:26 »

Ja das könnte sein das dass eine einfache lv ist. Muss mich da näher mit beschäftigen.
Werde mir demnächst einen termin beim schuldenberater machen, er kann sich dann einen überblick machen.
Vielleicht wär es wirklich angebracht ein haushaltsbuch zu führen um einen besseren überblick zu erhalten.

Und mit den gezahlten versicherungsbeiträgen zurückzuverlangen wäre auch eine option. Ich werde mir das alles zu herzen nehmen..sowohl mit dem auto verkaufen als auch mit dem haushaltsbuch und mit den beiträgen.
Ich danke euch vielmals für die schnellen antworten!
Danke! thumbup
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« Antworten #6 am: 28. März 2011, 13:08:39 »

Zu Kopplungsgeschichten ist Ende 2009 meine ich eine Bgh-Entscheidung ergangen. Je nachdem wie der Fall gelagert ist, kann man ggf. auch gezahlte Versicherungsbeiträge zurückverlangen. Der könnte höher sein als Rückkaufswerte o.ä.

Ja, 50% der eingezahlten Beiträge kann man zurückverlangen. Das gilt eher in den Fällen wenn man eine Kapitallebensversicherung sehr früh kündigt da die Versicherungsgesellschaften in der Vergangenheit immer erst die Provisionen und andere Kosten gegengerechnet haben. Nach ein paar Jahren relativiert sich das dann meistens wieder, so dass der Rückkaufswert höher ist.

Sollte es aber eine reine Risiko Lebensversicherung sein (wie ich vermute) gibt es keinen Rückkaufswert und dann kann man natürlich auch aufgrund des BGH Urteils nicht 50% der Beiträge zurückgeholt werden wenn gar keine Kapitalbildung vertraglich vereinbart war.
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« Antworten #7 am: 28. März 2011, 18:47:33 »

Das muss mir jetzt mal einer näher erklären.
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« Antworten #8 am: 28. März 2011, 20:37:57 »

Hallo,

und was ist wenn es sich um eine reine Restschuldversicherung handelt ? Da gibt es Klärungsbedarf. Sofern ja, könnte bzw. sollte man diese umgehend informieren, sofern auch der Versicherungsschutz nicht nur für den Todesfall, sondern auch für den Krankheitsfall abgeschlossen wurde.

Mir erscheint die Rate enorm hoch. Es wäre auch zu überlegen, ob man ggfs. die Raten durch eine Vertragsverlängerung erst mal etwas reduziert bekommt. Zum anderen ist auch ein Eigenverkauf des Fahrzeuges zu prüfen, wie hoch wäre der Verkaufserlös, reicht es auch um das Darlehen damit abzulösen.

Wenn alle Stricke reissen, dann kann man sich auch gegenüber der Bank zahlungsunfähig erklären: Dann kommt die Kündigung, wohl auch die Aufforderung zur Fahrzeugabgabe, Verwertung des Fahrzeuges und dann kommt die Schlußabrechnung.

Es bleibt dann zu überlegen, ob eine mögliche Restforderung dann in kleineren Raten bezahlt werden kann.

Gibt es denn sonst noch weitere Verbindlichkeiten ? So schnell würde ich nicht unbedingt den Weg in die Insolvenz erwägen.

LG
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« Antworten #9 am: 29. März 2011, 11:26:47 »

und was ist wenn es sich um eine reine Restschuldversicherung handelt ? Da gibt es Klärungsbedarf.

In der Tat.
Ich vermute, dass es sich um so etwas handeln könnte. Aber es muss eben geprüft werden.
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LillyVanilly
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« Antworten #10 am: 29. März 2011, 13:23:31 »

Ja wir haben uns einen Termin beim Schuldnerberater machen lassen..dort werden wir alles auseinander nehmen und schauen was wir machen können.
Ich danke euch für die Antworten!;)
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« Antworten #11 am: 29. März 2011, 20:10:37 »

Hallo Lilly,

schau Dir den Darlehensvertrag genauer an. Sollte es sich um eine Restschuldversicherung handeln, dann wird der Beitrag in der Regel mit finanziert. Dann bitte noch prüfen, wer versichert ist (obwohl so wie ich es jetzt in Erinnerung habe, sind ja beide leider während der Vertragslaufzeit erkrankt), Dein Vater oder Deine Mutter. Dann bitte auch direkt die Versicherung informieren. Die zahlen nicht ohne Ende rückwirkend. Die lassen Euch dann Unterlagen zukommen, vom Arzt ausfüllen lassen und ab damit zur Versicherung, aber wichtig: Vorab unbedingt Kopien fertigen.

Je nachdem wann der Termin bei dem Schuldnerberater ist, könnte man das schon vorab in die Wege leiten.

LG
MissTraut
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« Antworten #12 am: 30. März 2011, 11:17:57 »

Nochmal zur Restschuldversicherung:
Meiner Meinung nach sollte man wirklich einen genauen Blick auf die Sache werfen und sich vor einer Entscheidung einige Fragen beantworten

Z.B. ist es eine Versicherung, die der neueren Rspr. unterfällt, wer ist versicherngsnehmer, wie hoch war der Beitrag; wie sind Restlaufzeit, -höhe des Darlehens, Kündigungsrechte der Vertragsparteien
Ist auch der Pkw eine Sicherheit, wie ist der Zeitwert
Zahlt die Versicherung erst, wenn der Pkw verwertet wurde o.ä.
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