Hallo,
Was hat es denn mit der "Widerrufsfrist" auf sich?
Die Restschuldbefreiung kann noch 1 Jahr nach Erteilung widerrufen werden.
Kann ich den 292er bitte einmal übersetzt bekommen?
Wann das Verfahren eröffnet wurde spielt hierfür keine Rolle. Wichtig ist allein das Datum der Aufhebung des Verfahrens.
Angenommen Ihr Verfahren wurde nach 2 Jahren am 23.12.2006 aufgehoben, schaffen Sie die 4 Jahre schon nicht mehr. Es ist also äußerst selten die 15% "Rückvergütung" zu bekommen.
Wenn noch Verfahrenskosten offen sind, werden erst die gedeckt.
Voraussetzung ist natürlich auch, dass überhaupt pfändbare Beträge anfallen. Denn nur davon würden sich die 10 bzw. 15% errechnen.
mfg
Paula41