Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 04:12
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:12:06 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Privatinsolvenz eröffnet, kann ich mich selbständig machen?  (Gelesen 3516 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
mama40
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 03. März 2009, 18:50:53 »

Hallo,
ich bin neu hier, habe mich schon etwas durchgelesen, aber komme irgendwie nicht weiter.

Ich befinde mich seit letztem Jahr in Privatinsolvenz, Eröffnung war im Juni letzten Jahres. Bis jetzt habe ich meinen Treuhänder noch nicht kennengelernt, ich kenne ihn nur übers Telefon , ansonsten läuft alles über seine Sachbearbeiterinnen.

Ich lebe in Scheidung, habe mehrere Kinder, drei davon leben bei mir. Bis Ende Februar habe ich Hartz bezogen, habe aber meinen Weiterbewilligungsantrag nicht mehr abgegeben.....bin froh, daß ich da raus bin.
Seit Januar diesen Jahres habe ich einen Teilzeitjob, verdiene im Monat ca. 700 € Brutto (Steuerklasse I).
Heute habe ich nun bei meinem Treuhänder nachgefragt, ob es möglich ist, ein Nebengewerbe im Kosmetikbereich anzumelden.....keine Antwort, soll zurückgerufen werden.

Was wird auf mich zukommen? Muß der Treuhänder meine Selbständigkeit  im Nebenerwerb genehmigen oder darf ich das auch ohne seine Einwilligung machen?
Wird mir dann in Bezug auf die selbständige Tätigkeit ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt oder reicht es, wenn ich monatlich eine Einnahmen-Überschuß-Rechnung an meinen Treuhänder gebe? Kann er mich zwingen einen Steuerberater aufzusuchen? (sind ja dann doch einige Kosten)
Ich gehe nicht davon aus, daß ich mit der selbständigen Tätigkeit meinen Lebensunterhalt bestreiten kann (mein Jüngster ist gerade mal sieben, soviel Zeit kann ich für die Selbständigkeit nicht aufbringen), werde meinen Teilzeitjob auf jeden Fall behalten. Kann sich eine selbständige Tätigkeit negativ auf meine Priatinsolvenz auswirken?

Bin für jede Antwort dankbar!

LG mama40
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 03. März 2009, 20:01:06 »

Bei Teilzeit ist es immer etwas schwierig.
Das Nebengewerbe muß nicht genehmigt werden.
Es genügt die Informationspflicht an das Gericht und den TH einzuhalten.
Bitten Sie gleichzeitig um Freigabe der Tätigkeit.

Nach § 287 (2) S.1 InsO ist der selbständige Nebenerwerb nicht erfasst.
Die Regelung des $ 295 (2) InsO ist in diesem Fall auch nicht anzuwenden, da Sie Ihrer Obliegenheit nach § 295 (1) InsO nachgekommen.
(7 jähriges Kind)

Erfahrungsgemäß  findet sich der Mittelweg ananlog § 850a Nr. 1 ZPO (Mehrarbeit).
Gerade, da Sie im Hauterwerb nicht voll arbeiten
Es wäre also die Hälfte der verbleibenden Überschüsse aus der sst. Tätigkeit mit dem normalen Lohn zusammenzurechnen und danach der pfändbare Betrag zu bestimmen.
Bei 4 Kindern müßten Sie dann schon 1980,- Netto haben.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
mama40
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 03. März 2009, 21:19:32 »

Vielen Dank für die Antwort, das hilft mir schon mal weiter.

Bei wem muß ich die Freigabe der Tätigkeit beantragen und wie? schriftlich? bei Gericht oder meinem Treuhänder? Und was passiert, wenn ich diese Freigabe nicht bekomme....

Ich habe fünf Kinder, drei leben aber nur bei mir, da ich keinen Unterhalt für die großen zwei zahlen kann, werden mir auch nur die drei bei mir lebenden Kinder (14J., 11J., 7J.)  angerechnet (für Pfändungsfreibetrag).

Ist es normal, daß man seinen Treuhänder nicht persönlich kennenlernt?

LG mama40
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 03. März 2009, 23:28:31 »

Freigabe erledigt der TH / IV.

Ja es kommt vor, dass man seinen TH in 72 ++ Monaten nicht sieht.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
mama40
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 7

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 04. März 2009, 19:56:07 »

Habe heute einen Anruf meines Treuhänders erhalten. Nebengewerbe könnte ich sofort anmelden....aber.....
ich solle ihm mein Vorhaben schriftlich schildern, eine Bilanz machen wieviel Kunden und Verdienst ich monatlich hätte. Er hat mir mitgeteilt, daß er den Verdienst dann zur Masse hinzuziehen wolle, bzw. dann eine Berechnung erstellen wolle, welche Beiträge ich abzuführen hätte.

Ich lass das dann im Moment mal lieber, denn ich weiß doch jetzt nicht, ob das Geschäft anläuft und wieviel Verdienst ich haben werde. Ob es überhaupt läuft....
Und ich denk auch nicht, daß sich durch ein Nebengewerbe mit einem geringen Verdienst überhaupt eine Zahlungspflicht ergeben würde....er meinte aber, daß ich dann auf jeden Fall etwas abführen müßte, was er festlegen wird.

Wie sieht es aus, wenn ich das in meine Wohlverhaltensphase verschiebe? Darf er mir dann auch Beträge vorgeben, die ich abgeben muß?

LG mama40

Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 04. März 2009, 19:56:07 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #5 am: 05. März 2009, 21:59:13 »

nein
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.4031 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz