Es wird unterstellt, dass Gewinn + 10% Schwarzarbeit der tatsächliche Gewinn sind.
Ein einfacher Widerspruch gegen die Feststellung hätte erst mal gereicht und das FA hätte beweisen müssen, dass ihre Vermutung auch den Tatsachen entspricht.
Ja Inso ist möglich.
Man müßte halt die FA-Schreiben näher kennen,
Ja ich habe viele Einspüche erhoben, die Mitarbeiterin des Finanzamts konnte die Geschichte nicht glauben,hat aber alles von der Steuerfahndung aufgedrückt bekommen.Die haben bei mir am Anfang die Verkaufserlöse von Ebay genommen und 1 zu 1 übernommen.Das dort meine Verkäufe auch 20 % Rückabgewickelt worden sind musste ich beweisen.Nur die 10 % bzw Teilweise 15 % hat das Amt mir gelassen.Der Abteilungsleiter von der Steuerfahndung meinte zu mir Klagen sie doch der Richter wird sicher 20 % Schwarzarbeit einrechnen. Bei dem Streitwert hätte alleine der Anwalt mir 3000 Euro gekostet inkl Verfahren und länge hätte ich da keine Chance gahabt. Und das der Richter mich dann frei spricht und ich nicht auch noch auf den Anwaltskosten ect sitzen bleibe konnte mein Anwalt nicht versichern. Und dann hab eich lieber die 20 000 genommen als die Aussicht auf 30 000.
Nun lebe ich von meiner Partnerin und meinen Großeltern.Ich überlege ob ich die Insolvenz mache da ich anders keinen Ausweg sehe.