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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:13:06 *
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Autor Thema: Privatinsolvenz u. selbst im Besitz eines Titels  (Gelesen 438 mal)
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binemaja
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« am: 06. Juni 2010, 15:17:55 »

Hallo,

Im Januar 2009 wurde mein PI Verfahren eröffnet. Eine Nachricht über den Beginn der WVP habe ich noch nicht. Das zur Info vorweg.

Gestern erhielt ich einen Anruf von meinem alten Arbeitgeber, dass ich mir den ausstehenden Lohn in Bar abholen könne... Die Lohnforderung ist aus Januar 2008. Es existiert auch ein Titel über diese Forderung.

Der Titel liegt allerdings bei meinem Insolvenzverwalter.

Frage von mir: Bekommt der Verwalter das Geld oder kann ich den Betrag behalten? Die Forderung besteht ja noch aus der Zeit vor der Insolvenz.

Mein alter Chef möchte natürlich im Gegenzug ein Schreiben von mir, dass ICH keine Ansprüche mehr an ihn habe.

Bin etwas ratlos, da ich ja auch nichts falsch machen möchte.

Für Tipps oder gar Erfahrungswerte danke ich euch schon jetzt.  hi
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malud
weiß was
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WWW
« Antworten #1 am: 07. Juni 2010, 09:53:41 »

Die Forderung aus Lohnzahlung für den Monat Januar 2008 gehört grundsätzlich zur Insolvenzmasse. Bei sog. rückständigem Arbeitseinkommen sind aber die Pfändungsschutzvorschriften ebenfalls zu beachten. In jedem Fall sollte man dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht Mitteilung von der Forderung machen, damit man gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO nicht die Versagung der Restschuldbefreiung riskiert.
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binemaja
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« Antworten #2 am: 07. Juni 2010, 12:12:53 »

Natürlich werde ich dem Insolvenzverwalter die Zahlung mitteilen.

Habe ich richtig verstanden, dass mir auch aus dieser alten Forderung, die ja definitv Lohn ist, der Pfändungsfreie Betrag bleibt?

Es geht um 2 x 600 Euro Lohn für Januar und Februar 2008. Hatte mich in meinem ersten Post falsch ausgedrückt.

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