Hallo zusammen,
ich bin dann jetzt ganz frisch in der PI.

Hinzu kommt, dass ich ALG1 Bezieher bin.
Ich hätte da jetzt mal zwei Fragen:
1.) Ich habe von meinem Vermieter eine Betriebskostenrückzahlung von 300 Euro erhalten. Das war allerdings VOR dem Stichtag der PI-Eröffnung. Das Geld habe ich natürlich bereits ausgegeben, da ich ja nicht wusste wann die PI- Eröffnung genau stattfindet. (Das Geld wurde 5 Tage vor der Eröffnung der PI auf mein Konto gebucht!) Macht mir mein Treuhänder da nun evtl. ein Problem draus?
2.) Kann der Treuhänder auch Lastschriften zurückfordern, die noch VOR der Eröffnung der PI von meinem Konto abgebucht wurden?
Wenn dem so wäre, würde er mir ja quasi "den Boden unter den Füßen wegziehen", denn darunter würde meine Miete, meine Versicherungen, usw. fallen und ich hätte dann neue Schulden! Damit wäre den Gläubigern ja wohl auch nicht gedient, oder? Ich habe jetzt erstmal alle Lastschriften widerrufen und zahle alles per Dauerauftrag.
Ich hoffe, es meldet sich jemand zu diesem Thema.
Gruß: Tom D.
