Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 04:13:29 *
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Autor Thema: Privatinsolvenz und Betriebskostenabrechnung  (Gelesen 1743 mal)
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Tom2010
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« am: 22. Mai 2010, 06:27:13 »

Hallo zusammen,

ich bin dann jetzt ganz frisch in der PI.  Oh_no  Hinzu kommt, dass ich ALG1 Bezieher bin.
Ich hätte da jetzt mal zwei Fragen:
1.) Ich habe von meinem Vermieter eine Betriebskostenrückzahlung von 300 Euro erhalten. Das war allerdings VOR dem Stichtag der PI-Eröffnung. Das Geld habe ich natürlich bereits ausgegeben, da ich ja nicht wusste wann die PI- Eröffnung genau stattfindet. (Das Geld wurde 5 Tage vor der Eröffnung der PI auf mein Konto gebucht!) Macht mir mein Treuhänder da nun evtl. ein Problem draus?
2.) Kann der Treuhänder auch Lastschriften zurückfordern, die noch VOR der Eröffnung der PI von meinem Konto abgebucht wurden?
Wenn dem so wäre, würde er mir ja quasi "den Boden unter den Füßen wegziehen", denn darunter würde meine Miete, meine Versicherungen, usw. fallen und ich hätte dann neue Schulden! Damit wäre den Gläubigern ja wohl auch nicht gedient, oder? Ich habe jetzt erstmal alle Lastschriften widerrufen und zahle alles per Dauerauftrag.
Ich hoffe, es meldet sich jemand zu diesem Thema.

Gruß: Tom D.  whistle
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lenchik22
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« Antworten #1 am: 22. Mai 2010, 11:29:32 »

Hallo Tom,

1. nein, das Geld darf er nicht antasten. Was vor der ERöffnung war ist vorbei. Es zählt alles ab der Eröffnung.

2. Ja, der TH wird die ganzen Lastschriften bis zu 4 Monaten zurück buchen (darf er zumindest, unser hat zum Glück nur zwei Monate zurück gebucht). Das heißt neue Schulden. Diese müssen die Gläubiger dann anmelden, soweit ich das richtig verstanden habe.

Lg
Lena
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deagle
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« Antworten #2 am: 22. Mai 2010, 11:32:59 »

...
2.) Kann der Treuhänder auch Lastschriften zurückfordern, die noch VOR der Eröffnung der PI von meinem Konto abgebucht wurden?
Wenn dem so wäre, würde er mir ja quasi "den Boden unter den Füßen wegziehen", denn darunter würde meine Miete, meine Versicherungen, usw. fallen und ich hätte dann neue Schulden! Damit wäre den Gläubigern ja wohl auch nicht gedient, oder? Ich habe jetzt erstmal alle Lastschriften widerrufen und zahle alles per Dauerauftrag.
Ich hoffe, es meldet sich jemand zu diesem Thema.

Gruß: Tom D.  whistle

Der Lastschriftwiderruf war schon mal Sinnvoll, selbst wenn der IV veranlassen sollte Lastschriften zurück zu buchen, darf Dir dadurch kein Nachteil entstehen
(kündigung des Mietvertrages etc.)
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Tom2010
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« Antworten #3 am: 25. Mai 2010, 09:16:15 »

 gruebel
Na Super. Dann kommen ja noch neue Schulden hinzu... Was heisst:"...es darf mir dadurch kein Nachteil entstehen..."? Das eventuelle zurückbuchen der Miet-Lastschriften wäre doch wohl schon Nachteil genug. Also irgendwie blicke ich das ganze Prozedere der Treuhänder nicht so ganz. Naja, morgen will der TH mir auf die Bude rücken, mal sehen was wird...
Danke erstmal für die schnellen Antworten.  thumbup

Gruß: Tom D.
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Tom2010
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« Antworten #4 am: 27. Mai 2010, 09:44:07 »

 juchu
Nur so zur Info aller Insolaner hier im Forum:
Gestern war also mein TH bei mir zuhause. Und was soll ich sagen? Der macht mir z.B. gar keine Probleme mit Rückbuchungen der Lastschrift oder sonst noch ein Problem. Als er ging sagte er nur: " Wir werden uns wohl in den 6 Jahren der Inso und der WVP nicht mehr sehen...."   lollol
Also Leute, macht Euch nicht verrückt. Es gibt eben nunmal solche und solche Treuhänder, aber auch solche und solche Insolaner.

Ich hatte wohl einfach nur Glück....   wink

Und nun werde ich mal 6 Jahre kämpfen, dass ich meine Schulden danach los bin...  knockout

Gruß: Tom D.  hi
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 27. Mai 2010, 09:44:07 »



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Tom2010
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« Antworten #5 am: 04. Juni 2010, 17:00:27 »

 gruebel
Tja.... 
Aufgrund meiner Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft, hat mich mein IV nun angeschrieben.
Er muss meinen Mitgliedsbeitrag (Genossenschaftsanteile) über 300 Eurolein als Insolvenzmasse einziehen.
Das würde laut IV bedeuten, ich verliere meine Wohnung (lt.Genossenschaftssatzung).
Er hat mir allerdings das Angebot gemacht, ihm 300 Euro in die Insolvenzmasse zu zahlen und die Sache wäre
erledigt.
Meine Frage nun hier in die Runde:
Wer hat damit Erfahrung gemacht?
Kann ich die 300 Euro auch in 3 Raten a 100 Euro abstottern? (Ab diesem Monat)

 gruebel
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« Antworten #6 am: 04. Juni 2010, 17:34:27 »

 hi
Moin,
Ja,mach das über den TH 3x100€,wird er sich drauf einlassen.
www.jurablogs.com/de/
Über Suche>Genossenschaftschaftswohnung gerade noch sicher

Gruss
mean......
« Letzte Änderung: 04. Juni 2010, 17:43:24 von meanmachine » Gespeichert
Tom2010
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« Antworten #7 am: 06. Juni 2010, 08:50:43 »

hi
Moin,
Ja,mach das über den TH 3x100€,wird er sich drauf einlassen.

Gruss
mean......

Wenn ich die 300 Euro abgestottert habe, kann dann ein Gläubiger oder der IV nochmals auf meinen
Genossenschaftsanteil Ansprüche stellen?
Ist ein schwieriges Thema...
 gruebel

Gruss
Tom
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meanmachine
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« Antworten #8 am: 06. Juni 2010, 09:15:45 »

 hi
Moin,
Nein,GL  dürfen doch ab Eröffnung  Insolvenz nicht mehr in dein Vermögen pfänden.
siehe> §89 Inso und der TH hat es ja aus der Masse,nach Zahlung, freigegeben!
Gruss
mean.........
« Letzte Änderung: 06. Juni 2010, 09:27:34 von meanmachine » Gespeichert
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