Insofern sind also die Anteile an der Genossenschaft als Vermögen kündbar.
Sollte sich jedoch lt. Statut daraus eine zwngsläufige Kündigung des Mietverhältnisses ergeben, wäre dies unverhältnismäßig
Hi paps
Ist das dann nicht gerade deshalb so gefährlich?
Denn ob sich eine
zwangsläufige Kündigung des Mietverhältniss ergibt, lässt sich doch nur feststellen wenn
er die Anteile gekündigt hat.
Darum wird er doch die 100% kündigen ?
Wie kann er denn sonst den Gläubiger das klar machen, dass es sonst zur einer Kündigung gekommen wäre, wenn er die nicht gekündigt hätte.
Gruss Kay