Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 02:11
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:11:59 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Privatinsolvenz und Trennung  (Gelesen 1184 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Sipelan
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 17

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 10. Dezember 2008, 09:04:41 »

Hallo,
befinde mich seit Februar 07 in der PI, mittlerweile bin ich in der WVP.
Ich verdiene monatlich ca. 1500 € netto, wobei hiervon nichts gepfändet wird da ich für 2 Personen
unterhaltspflichtig bin. (Ehefrau+Tochter) Meine Frau macht momentan nochmal eine schulische Ausbildung und bekommt Bafög 568€+Kindergeld 154€. Ich trage als Hauptverdiener die meisten Kosten wie Miete, Strom/Gas usw..! Nun will sich meine Frau von mir trennen. Eine räumliche Trennung ist ab Januar vorgesehen. Meine Frage ist ob es dann trotzdem nach Trennung die  Pfändungsfreigrenze bei 2 unterhaltspflichtigen Personen bleibt. Unterhalt möchten wir unter uns klären. meine frau will keinen. ich will so viel mir möglich ist meiner Tochter zu kommen lassen damit es ihr gut geht.Muss man dies alles melden wenn man getrennt lebt oder erst wenn man irgendwann einmal eine Scheidung beantragt. Sorry hab null Plan.Hatte noch nie mit dieser Thematik zu tun. Danke!
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 10. Dezember 2008, 21:27:02 »

Vom Grunde her bleiben Sie auch während der Trennung Unterhaltsverpflichtet.
Eine Grundvoraussetzung ist aber, dass auch tatsächlich Unterhalt gewährt wird.

Sie sollten also den vorübergehende Stand der Unterhaltszahlung an 1 Person mitteilen.
Es wären bei 1500 dann 72 pfändbar.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2311 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz