Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 02:12
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:12:35 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Privatinsolvenz, was für Unterlagen sind notwendig?  (Gelesen 720 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
grimelchen
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 06. Oktober 2011, 15:08:20 »

Hallo,

leider wird es mich auch bald treffen und ich muss in die Privatinsolvenz gehen. Dazu habe ich vorab einige Fragen.
Welche Vorraussetzungen genau müssen vorliegen, damit ich in die Priviatinsolvenz gehen kann?
Welche Unterlagen müssen vorliegen (die Verträge von den Schuldnern, Arbeitsvertrag?)?
Muss ich auch Kontoauszüge vorlegen, in welchem Zeitraum rückwirkend?
Brauch ich noch etwas?

Hoffe es kann mir einer weiterhelfen!

Grüße
grimelchen
Gespeichert
Fallera
Moderator
*****

Karma: 6
Offline Offline

Beiträge: 1542

Danke
-von Ihnen: 9
-an Sie: 226



« Antworten #1 am: 06. Oktober 2011, 15:30:47 »

Welche Vorraussetzungen genau müssen vorliegen, damit ich in die Priviatinsolvenz gehen kann?
- Schulden/Verbindlichkeinten aus nichtselbständiger Tätigkeit.

Welche Unterlagen müssen vorliegen
- Je übersichtlicher Ihre Unterlagen sind desto besser! Rechnungen von Gläubigern, Kontoauszüge von Banken etc.

Bedenken Sie, dass sie eine Bescheinigung über das Scheitern eines aussergerichtlichen Einigungsversuchs einer authorisierten Stelle benötigen.
Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
grimelchen
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 06. Oktober 2011, 17:26:49 »

Danke für die Antwort, dass hilft schon einmal!

Über welchen Zeitraum werden rückwirkend die Kontoauszüge benötigt, 3 Monate, 6 Monate....???

Gruß grimelchen
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #3 am: 06. Oktober 2011, 17:37:25 »

Die Grundvoraussetzung ist die Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit.
Dann sollten die Forderungen einer möglichen RSB auch unterliegen können ( siehe §302 InsO).

Kontoauszüge können bis zu einem Jahr gefordert werden, wegen möglicher Rückforderungen des TH/IV.
Meist wird aber nur die Möglichkeit geprüft, ev. Lastschriften zurückholen zu können. (3-4 Monate)

Sie benötigen neben der Forderungsaufstellung auch noch die genauen Postanschriften der Gläubiger.
Nachweise über Einkünfte und ev. verwertbare Sachen (Versicherungen, Auto, ...)
Zudem müssen Sie angeben, ob Sie noch Forderungen gegen Dritte haben.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2358 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz