Die Grundvoraussetzung ist die Überschuldung / Zahlungsunfähigkeit.
Dann sollten die Forderungen einer möglichen RSB auch unterliegen können (
siehe §302 InsO).
Kontoauszüge können bis zu einem Jahr gefordert werden, wegen möglicher Rückforderungen des TH/IV.
Meist wird aber nur die Möglichkeit geprüft, ev. Lastschriften zurückholen zu können. (3-4 Monate)
Sie benötigen neben der Forderungsaufstellung auch noch die genauen Postanschriften der Gläubiger.
Nachweise über Einkünfte und ev. verwertbare Sachen (Versicherungen, Auto, ...)
Zudem müssen Sie angeben, ob Sie noch Forderungen gegen Dritte haben.