Hallo und herzlich willkommen bei uns im Forum

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zunächst einmal freut es mich sehr, dass auch Menschen aus dem benachbarten Österreich zu uns finden

Wie es sich dort allerdings mit der KSV verhält, was das Pendant zur deutschen SCHUFA sein dürfte, kann ich leider nicht beurteilen.
Aber hierzulande ist es so (habe ich gerade erst hinter mir

), dass nach Erteilung der Restschuldbefreiung
- sowohl der Eintrag über die RSB selbst (was an sich schon für viele ein KO-Kriterium darstellt), als auch
- alle anderen "Restschulden", sofern sie nicht von der Befreiung ausgenommen sind,
drei weitere Jahre gespeichert und einsehbar bleiben.
Danach dürfte man wirtschaftlich rehabilitiert sein und mit einer sauberen Weste wieder an den Start gehen...
VG
José