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Autor Thema: Privatvertrag?  (Gelesen 157 mal)
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sitara1410
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« am: 15. Oktober 2008, 19:50:44 »

Guten abend,

habe eine Frage: Im November letztens Jahres buchte mein IV alle Lastschriften von mir zurück u.a. auch die von ArenaSat. Weiterhin untersagte er mir die Zahlung der fälligen kommenden monatlichen Beiträge, da es sich bei ArenaSat nun um einen Gläubiger handelt. ArenaSat sperrte daraufhin sofort meinen Anschluß. So, nach vielem Hin und Her und vielen Einschreiben mit Rückschein an AreanSat liegt nun seit einiger Zeit die Kündigung vor. Allerdings konnte ich erst zum 19.08.2008 kündigen.

Einen  Eröffnungsbeschluß über meine Regelinsolvenz schickte ich ArenaSat auch schon 2 x zu....

Da immer wieder Zahlungsaufforderungen seitens ArenaSat kamen (die Beiträge ab Nov. 2007 liefen ja weiter bis zum 1908.08) fragte ich im Dez. 07 bei meinem IV an, ob er Arena informiert hätte, welches er bejahte.

Nun kam eine Mail von ArenaSat in dem man mir mitteilte, dass die inzwischen 250,67 Euro von mir zu zahlen wären, da ich einen Privatvertrag mit ArenaSat unterzeichnet hätte und meine Insolvenz ja keine Privat- sondern eine Regelinsolvenz sei und daher nicht berücksichtigt werden könne.

Mein IV, der wie ich heute erfahren habe, seit Februar diesen Jahres gar nicht mehr bei der Kanzlei arbeitet (meine inzwischen gesendeten Mails an ihn auch nicht weitergeleitet hat....das ist aber ein anderes Thema..), bzw. mein "neuer" IV ist zur Zeit nicht zu erreichen daher möchte ich hier anfragen ob das stimmt, was ArenaSat behauptet oder ob jemand hier ähnliche Erfahrungen mit denen gemacht hat..? Allerdings hätte ich dann auch mit dem Autohändler, Premiere, RWE usw.Privatverträge....

Lieben Dank für etwaige Antworten!

Schönen Abend, Gruß sitara
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lucca_m
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« Antworten #1 am: 16. Oktober 2008, 09:07:46 »

Wie so oft, eine gute Nachricht, dafür auch mehrere Schlechte:

Die Gute:
Vorausgesetz Ihre Regelinsolvenz resultiert aus einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft, gibt es keinen Unterschied zwischen Privat und "Geschäftlich" sowohl bei Verträgen als auch bei den daraus resultierenden Verbindlichkeiten.

Die Schlechten:
1 En Insolvenzverwalter ist kein Insolvenzberater! Und schon gar nicht Ihr persönlicher!!

2. Alle Forderungen bis zum Stichtag "Insolvenzeröffnung" werden mit der Insolvenz erfasst. Sofern zu diesem Zeitpunkt die Verträge nicht gekündigt wurden, sind Zahlungsverpflichtungen aus diesen Verträgen neue Verbindlichkeiten, haben also nichts mit dem Insolvenzverfahren zu tun und müssen bezahlt werden. Da haben Sie im Grunde Recht mit Ihrer Anmerkung der übrigen "privaten" Verträge. Der Aussage Ihres damaligen IVs folgend, dürften Sie keine Miete, Strom, Energie, Telefon u.a. zahlen.

Die geforderten 250 EUR müssen Sie überweisen.
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sitara1410
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« Antworten #2 am: 16. Oktober 2008, 09:53:52 »

Hallo, erst einmal Danke für die Antwort!

leider versteh ich das nicht so ganz. Vorweg, der IV konnte nur Beträge von Einzugsermächtigungen/Lastschriften zurückbuchen, da ich aber Miete, Strom etc...selbst überweise, konnte er diese Beträge nicht zurückbuchen. Da kamen nur Premiere und ArenaSat in Frage. Ich hatte keinerlei Schulden bei ArenaSat und wusste auch gar nicht, dass der IV die Beiträge zurückgebucht hatte, da ich von der Bank weder Bankauszüge bekam noch das Online-Banking zur Verfügung stand. Erst als ArenaSat mich anschrieb und mir mitteilte, dass mein Anschluß gesperrt würde, wurde ich darauf aufmerksam. Ich setzte mich sofort mit meinem IV in Verbindung und der bestätigte mir, dass durch seine Rückbuchung ArenaSat nun als ein Gläubiger hinzukommen würde und ich keinerlei Geld an ArenaSat zahlen dürfte....Ich weiß, das mein IV nicht mein persönlicher Berater ist aber wenn er mir sagt, dass ArenaSat ein Gläubiger ist und ich nicht zahlen darf, dann denke ich dass das rechtens ist und halte mich daran....? Ich kündigte sofort den Vertrag bei ArenaSat aber die ließen mich erst zur frühstmöglichen Vertragskündigung (19.08.2008) aus dem Vertrag.

Daher verstehe ich nicht, warum das nun neue Verbindlichkeiten sein sollen..?

LIeben Gruß, sitara
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ThoFa
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« Antworten #3 am: 16. Oktober 2008, 11:19:45 »

Hallo,

bei diesem Vertrag handelt es sich um einen so genanntes Dauerschuldverhältnis. Dem Insolvenzverwalter obliegt es zu erklären, ob er in den Vertrag eintritt (§103 InsO).

Die zurück gebuchten Beträge sind Insolvenzforderungen. Erklärt der IV den Nichteintritt in den Vertrag, sind auch die Beträge, die nach Insolvenzeröffnung liegen Insolvenzforderungen. Erklärt der IV den Eintritt in den Vertrag und es wird nicht gezahlt, dann sind die Beiträge Masseverbindlichkeiten.

Beim Regelinsolvenzverfahren liegt das Wahlrecht ausschließlich beim Insolvenzverwalter.

Hat der Insolvenzverwalter nun gar nichts gemacht, also weder den Eintritt noch den Nichteintritt erklärt, ist dies als Nichteintritt zu werten.

Langer Rede, kurzer Sinn: Sie haben diesen Betrag nicht zu zahlen.

MfG

ThoFa


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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 16. Oktober 2008, 11:19:45 »


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