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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:17:07 *
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Autor Thema: Probleme mit dem Insolvenzverwalter, was kann ich tun?  (Gelesen 685 mal)
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Fire78
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« am: 28. Februar 2011, 20:15:53 »

Hallo zusammen!

Ich brauch dringend Hilfe, da ich so, wie es momentan läuft, nicht mehr weiter machen kann.

Ich bin seit März letzten Jahres in der Rgelinsolvenz, mein TH hat mir meine selbstständige Tätigkeit gelassen.
Nun zu meinem Problem: Ich habe enorme Probleme bei der Kommunikation mit meinem Sachbearbeiter, Mails werden selten oder sehr spät beantwortet, auf Rückrufbitten wird auch nur setenst reagiert und den Mann mal ans Telefon zu bekommen ist auch nicht einfach. Seit eröffnung des Insolvenzverfahrens habe ich 2 mal meinen Freibetrag ohne Probleme pünktlich ausgezahlt bekommen, ansonsten muss ich ständig meiner Kohle hinterher telefonieren. Was kann ich tun? Wo kann ich mich ggf. Beschweren, muss ich den Weg MA > TH > Amtsgericht nehmen? Oder gibt es da andere Stellen, die mir da weiter helfen können? das der TH nicht unbedingt immer Zeit für mich hat ist ja verständlich, bisher habe ich jedoch ausschließlich mit einem Mitarbeiter von ihm zu tun gehabt.

Für ein paar Hilfen wäre ich euch dankbar!

Grüße
Fire78
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tomwr
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« Antworten #1 am: 01. März 2011, 00:15:10 »

Ich bin seit März letzten Jahres in der Rgelinsolvenz, mein TH hat mir meine selbstständige Tätigkeit gelassen.

Hmmm - falsches Forum ?

Ist es jetzt WVP oder noch laufendes Insolvenzverfahren ?

Wieso muss der TH einen Freibetrag zahlen ?
Normalerweise läuft das anders rum, Du zahlst dem TH was.
Gibt es eine Freigabeerklärung ?

Sorry, ein bischen wenig Information im Posting über Deinen Sachverhalt.
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« Antworten #2 am: 23. März 2011, 09:49:50 »

hallo,
ich habe ein ähnliches problem und finde auch keinen der mir etwas dazu sagt, das kann doch nicht sein oder??? ich bin alleinerziehend habe 4 kinder und bin gehbehindert, der iv hat mir alles genommen und auf fragen bekomm ich keine antwort nicht mal die selbstbehaltsgrenze wird eingehalten??? wenn dir jemand helfen kann sagst du mir bescheid ich bin am verzweifeln...danke k.
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Feuerwald
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WWW
« Antworten #3 am: 23. März 2011, 11:40:21 »

a) Sie ersuchen den IV um eine Freigabe nach § 35 Abs. 2 InsO und falls der nicht u m g e h e n d  zustimmt,
b) stellen Sie umgehend einen Antrag nach §850i ZPO beim Insolvenzgericht. Vielleicht stellen Sie den Antrag sogar besser gleich.


 



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