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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:21:23 *
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Autor Thema: Prozesskostenhilfe zurückzahlen  (Gelesen 1166 mal)
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daszebulon
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Danke
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« am: 28. September 2009, 09:26:30 »

Hallo zusammen,

am 15.01.2008 wurde mein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet und zum 31.07.2009 beendet, sodas ich mich nun in der
WVP befinde. Im März 2008 hatte ich einen Arbeitsgerichtsprozess, für den ich PKH beantragte und auch erhielt. Nun möchte das AG gerne Ratenzahlung für die gewährte PKH. Ich habe gehört,
daß die gestundeten Prozess- und Anwaltskosten (falls vor Insolvenzeröffnung begründet) Teil des Insoverfahrens werden können.
Aber was ist dann maßgeblich? Der Entstehungsgrund? (Abmahnung in 2007), der Prozess? der Antrag auf PKH?. Vielleicht kann hier ja jemand helfen. Wie auch immer vorab vielen Dank für jede eventuelle Mühe.
Gespeichert
Insokalle
weiß was
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Danke
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« Antworten #1 am: 29. September 2009, 18:45:50 »

Frühestmöglich für die Gerichtskosten wäre wohl die Einreichung der Klage.
Anwaltskosten dürften entstehen, wenn der seine Leistung erbringt. Man könnte hier auf die Einreichung der Klage abstellen.
Könnte also sein, dass die Forderungen nach IE entstanden sind. Dann müssten Sie sie zahlen.
« Letzte Änderung: 29. September 2009, 20:50:02 von Insokalle » Gespeichert
Tags: PKH  privatinsolvenz 
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