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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 13. Februar 2012, 07:31:48 *
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Autor Thema: RA-Forderung erhalten, ohne zu wissen warum...  (Gelesen 358 mal)
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nadinchen24
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« am: 09. Februar 2010, 12:51:07 »

Hallöchen,

ich habe von der RA-Gesellschaft Fülleborn eine Forderung von der Netto Marken Discount AG & Co.KG von insgesamt 136,18 € erhalten, bei der die Hauptforderung 105,86 € beträgt (Rest sonstige RA-Kosten: Vorgerichtliche Mahnkosten, Inkassokosten, Kontoführungsgebühren, Verzugszinsen, Ermittlungskosten, RA-Gebühr von nur 12 €!!!!)  und ich angeblich schon 104,00 € geleistet haben soll. Ich bin mir dessen nicht bewusst und weiß jetzt nicht richtig, wie ich reagieren soll! Desweiteren hat mich diese Gesellschaft mit meinen Mädchennamen angeschrieben, den ich seit fast 2 Jahren nicht mehr führe und sie bieten mir an "die Angelegenheit mit einer Einmalzahlung eines Vergleichsbetrages von 70,00 € bis in 1 Woche" zu leisten....

Was soll ich damit jetzt machen, das klingt alles total absurd, zumal kein Rechnungsdatum von Netto oder irgendwas vergleichbares auf der Forderung steht...

Ich komm mir ein wenig vera... vor und möchte kein gerichtliches Mahnverfahren... Kann mir bitte jemand helfen?

Liebe Grüße
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Thommy_81


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« Antworten #1 am: 09. Februar 2010, 13:10:35 »

Hallo Nadinchen !

Es klingt ein wenig absurd, da hast du Recht.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?? Wenn ja, nehme dir einen Anwalt der das klärt.

Wenn nicht, dann bleibe erstmal ganz ruhig und setzte ein Schreiben an den Anwalt auf.

Das Schreiben soll dem Anwalt klar machen, das du an einer Aufklärung des Sachverhaltes großes Interesse hast.
Schreibe ganz klar : Die Forderung wird nicht anerkannt !
Der Anwalt, bzw. das Unternehmen stehen in der Beweispflicht, nicht du !!

Somit müssen die dir ganz genau belegen, wann und wo du eingekauft hast, bzw. welche Bankkarte du benutzt hast.

Natürlich kann es zwischenzeitlich zum Mahnbescheid kommen, dabei ist ganz wichtig: WIDERSPRUCH innerhalb 14 Tagen einreichen

Wenn du wirklich nichts damit zu tun hast, kann dir auch nichts passieren, bzw. keine Kosten entstehen.

Gruß Thommy_81
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #2 am: 09. Februar 2010, 17:59:55 »

Hallo,

also ich stimme Thommy fast in keiner Weise zu. RA zu nehmen kann man sich sparen, auch bei einer Rechtschutzversicherung. Fülleborn anschreiben und um Unterlagen bitten, dann abwarten. Das ganze würde ich zur Absicherung per Einschreiben oder Fax machen. Oder du gehst den einfachsten Weg und rufst an und fragst. (Achtung auf keine Zahlungsvereinbarung einlassen und egal was die sagen, du möchtest Belege).

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Thommy_81


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« Antworten #3 am: 10. Februar 2010, 08:27:14 »

Hey Inkassomitarbeiterin!

Du stimmst mir fast in keinsterweise zu ?? Bis auf den Rechtsanwalt schreibst du fast genau das gleiche !!

Es kann mit Sicherheit nicht schaden, wenn man eine RS Vers. hat, einen Anwalt hinzuzuziehen !

Sonst sind unsere Ausführungen fast identisch, erstmal anschreiben und gesittet antworten, inzwischen nichts unterschreiben.

Und das die Beweislast bei dem Unternehmen, bzw. bei dem Rechtsanwalt liegt, ist wohl klar !

Gruß Thommy
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nadinchen24
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« Antworten #4 am: 10. Februar 2010, 17:45:16 »

´Dankeschön...

ich habe jetzt einen saftigen und doch höflichen Brief zurecht gemacht, mich an den verbraucherschutz gewendet und jetzt mal schauen, wie es weitergeht... wenn ich nicht unbedingt muss, werde ich auch nicht zahlen...

vielen Dank, ich melde mich...
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. Februar 2010, 17:45:16 »



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