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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:22:34 *
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Autor Thema: RESTSCHULDBEFREIUNG VORZEITIG MÖGLICH???????  (Gelesen 640 mal)
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bensuri
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« am: 20. November 2010, 15:46:06 »

hallo,
habe mal eine frage zu einer vorzeitigen restschuldbefreiung......

kurz mein sachverhalt:

befinde mich seit 2009 in einer privatinsolvenz...

hatte aus einer selbständigkeit ( bis 2008 ) ca. 90.000 € schulden...ca. 10 -12 gläubiger

nach allen formalien, bekam ich dann mitte 2009 den beschluss vom  landgericht und befinde mich seit dem in der wohlverhaltensphase...

mittlerweile haben sich meine wirtschaftlichen verhältnisse zum positiven geändert und hab einen job als beamter.

nun meine frage:

eine schuldenberaterin meint sie könnte mich mit 9.000 € aus der insolvenz freikaufen, mittels vergleiche oder sowas in der art..

besteht wirklich eine reale chance vorzeitig eine restschuldbefreiung zu erlangen? vor allem bei dieser summe?
vielleicht hat ja jemd. erfahrung damit? und wäre es denn überhaupt ratsam diese vorzeitihe rsb anzustreben?
kann mir nicht vorstellen das man so schnell da raus kommt?
und wird nach der rsb auch ALLES aus der schufa gelöscht? oder ist man danach immer noch gebrandmarkt?
wäre für jeden tip und ratschlag oder erfahrungsbericht der meiner situation ähnlich ist, sehr dankbar....
mfg

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horst69
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« Antworten #1 am: 20. November 2010, 16:21:23 »

Hallo !

Es ist grundsätzlich möglich vorzeitig zu beenden. Allerdings müssen zwingend die Gerichts.- Verfahrenskosten gedeckt sein, sonst ist es nicht möglich !

Ob sie die Summe mit 9000€ vergleichen können, kann man so nicht sagen!

Es hängt davon ab, was sie verdienen, bzw. was die Gläubiger von Ihnen erwarten können. Wenn sie regelmäßiges Einkommen haben, von dem etwas gepfändet wird, werden sich die Gläubiger nicht so schnell zufrieden geben. Auch wenn kein pfändbares Einkommen erwirtschaftet wird, halte ich 9000€ für sehr unwahrscheinlich. Ich würde eher tippen das es so um die 20.000€ sein müssen. Hängt auch davon ab, was für Gläubiger das sind.

Wenn die Restschuldbefreiung erteilt ist, steht es für 3 jahre danach noch in der Schufa, danach weiß keiner mehr etwas davon !
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BlueVision
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« Antworten #2 am: 20. November 2010, 19:03:00 »

Eines würde mich noch interessieren. Wird die Versagung der RSB auch bei der Schufa eingetragen und wenn ja, nach 3 Jahren gelöscht?
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 21. November 2010, 11:28:49 »

Ich denke, das ist so.
Außerdem dürften die dort registrierten Forderungen keinen Erledigungsvermerk o.ä. bekommen.
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