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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 09. September 2010, 10:38:25 *
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Autor Thema: RSB oder Wohlverhaltensphase  (Gelesen 323 mal)
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kubiaek
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« am: 13. Juli 2010, 20:54:30 »

Hallo
Ich und meine Frau haben im Nov. 2006 Privat Insolvenz angemeldet , sind seit 2009 wenn ich die Briefe unserer TH richtig verstanden habe in der Restschuldbefreiung bzw. wurde uns diese angekündigt ,

Meine ertste Frage ist RSB und WVP das gleiche ??

und darf meine Frau einen 400 € Job/Geringfügig annehmen ohne das das Geld gepfändet wird ??

und wie verhält sich das mit dem Bonus (hab ich hier gelesen , habe soetwas noch nie gehört ) ??

und zu guter letzt muss ich Lohnsteuerrückzahlungen immer noch abgeben ??


vielen Dank schon im voraus !!
mfg 
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kubiaek
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« Antworten #1 am: 14. Juli 2010, 13:39:44 »

 rougi Kann mir keiner die Fragen beantworten ???   sad sad heulen
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Dibbelabbes
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« Antworten #2 am: 14. Juli 2010, 14:32:06 »

Hallo,

RSB und WVP sind nicht das gleiche, vielmehr erhält man die RSB, wenn man sich in der WVP an seine Obliegenheiten hält.
Vermutlich steht in dem Breif, der die RSB ankündigt, daß das Verfahren abgeschlossen wurde, einfach noch mal nachlesen.
Wenn nicht, lassen sich auch alle Schreiben des Gerichts unter www.insolvenzbekanntmachungen.de einsehen.

Du schreibst, Du und Deine Frau haben InSo angemeldet, da kann ich Dir wegen den 400€ nicht weiterhelfen.
Bei uns ist es so, daß nur ich in der InSo stecke und meine Frau unterhaltsberechtigt ist, daß hat sich auch nicht geändert als meine Frau dann die 400€ monaltlich verdiente. Dem TH habe ich das auf Nachfrage auch mitgeteilt.

Der Bonus wird meines Wissen das erste mal 4 Jahre nach Abschl8ss des Verfahrens gezahlt, ich glaube 5% der bis dahin gepfändeten Beträge und nach 5 Jahren noch mal 10%. Kommt meines Erachtens für Euch nicht in Betracht, da der Zeitraum zwischen Aufhebung des Verfahrens und Ablauf der 6 Jahre  weniger als 4 Jahre beträgt, wenn ich Eure zeitlichen Angabe richtig deute.

Lohnsteuerrückzahlungen, bis zur Aufhebung des Verfahrens gehen zur Masse.
Beispiel:
Aufhebung im Oktober 2009, dann gehen Januar-Oktober 2009 zur Masse, November und Dezember an dich. Aufteilung erfolgt durch das Finanzamt.

Ich hoffe das hilft................

Gruß

Dibbelabbes
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kubiaek
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« Antworten #3 am: 14. Juli 2010, 18:33:41 »

Hallo
unter insolvenzbekanntmachungen.de steht bei uns (edit Fallera: anonymität waren!)

Beschluss vom 24.09.2008 bzw. 04.11.2008
Insolvenzverfahren über das Vermögen des
K(edit Fallera) c. und b. , 
wird das Verfahren aufgehoben (§ 200 InsO). Eine Quote für die Insolvenzgläubiger konnte nicht ausgeschüttet werden.

Was heisst das jetzt für uns ???

mfg Kupfer

« Letzte Änderung: 14. Juli 2010, 19:10:18 von Fallera » Gespeichert
deagle
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« Antworten #4 am: 14. Juli 2010, 18:42:08 »

In erster Linie solltest Du deinen obigen Beitrag editieren (edit Fallera.... bei den bekanntmachungen biste demnächst nicht mehr sichtbar, bei google schon  wink )

Euer Verfahren wurde nach § 200 InsO aufgehoben, ihr befindet euch in der WVP und habt nur noch eure Obliegenheiten nach § 295 InsO zu erfüllen...

Glückwunsch... das "schlimmste" ist vorbei  thumbup
« Letzte Änderung: 14. Juli 2010, 19:10:58 von Fallera » Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. Juli 2010, 18:42:08 »

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« Antworten #5 am: 14. Juli 2010, 18:48:25 »

Hallo
Ich und meine Frau haben im Nov. 2006 Privat Insolvenz angemeldet , sind seit 2009 wenn ich die Briefe unserer TH richtig verstanden habe in der Restschuldbefreiung bzw. wurde uns diese angekündigt ,

Meine ertste Frage ist RSB und WVP das gleiche ??

und darf meine Frau einen 400 € Job/Geringfügig annehmen ohne das das Geld gepfändet wird ??

zuerst mal nicht, ob Deine Frau witer als Deine Unterhaltsberechtigte gilt hängt vom Antrag auf nichtberücksichtigung sowie dem folgenden Gerichtsbeschluss ab!


und wie verhält sich das mit dem Bonus (hab ich hier gelesen , habe soetwas noch nie gehört ) ??

stammt noch aus den alten Verfahren  und trifft für Euch beide nicht zu.

und zu guter letzt muss ich Lohnsteuerrückzahlungen immer noch abgeben ??

Nein die gehören, da in eurem Fall keine Nachtragsverteilung beschlossen wurde, ab aufhebung des Verfahrens  wieder komplett Euch.


vielen Dank schon im voraus !!
mfg 

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