Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:26:43 *
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Autor Thema: RSB wurde angekündgt  (Gelesen 832 mal)
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Angestellte80
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« am: 07. Januar 2012, 20:05:21 »

Hallo

gestern erhielt ich vom Amtsgericht den Beschluss in dem mir die RSB angekündigt wurde. Bin ich jetzt in der WVP?

Eine andere Frage, wenn ich mir z.b. mit meinem Partner mal einen kleinen Kredit zwecks Autokauf (sofern dies gehen würde)aufnehmen würde, würd ich meine RSB gefährden? Ich meine was ich mit meinem unpfändbaren Einkommen mache, ist doch egal, oder?

Dies ist nur ne obligatorische Frage, nichts konkretes. Ob der Partner den Kredit auf seinen Namen macht oder nicht möchte ich nicht ausdiskutieren...

Danke und Grüße
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Angestellte80
Schuldenheini
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« Antworten #1 am: 07. Januar 2012, 23:16:40 »

Hallo,

ja Sie sind jetzt in der WVP..........dem eigentlichen Restschuldbefreiungsverfahren

Sie können gerne versuchen einen Kredit aufzunehmen.....Sie gefährden entgegen landläufiger Meinungen dadurch Ihr Verfahren nicht.

Ob Sie diesen als Kreditnehmer auch bekommen, steht auf einem anderen Blatt

Die Wahrscheinlichkeit hierfür ist sehr gering.

Viele Grüsse

« Letzte Änderung: 07. Januar 2012, 23:22:59 von Schuldenheini » Gespeichert
Insokalle
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« Antworten #2 am: 08. Januar 2012, 11:33:47 »

Nein, Sie sind noch nicht in der WVP.
Die beginnt mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzverfahren wird erst nach Rechtskraft des Beschlusses üder die Ankündigung der RSB aufgehoben.

Über diese zeitlichen und rechtlichen Zusammenhänge wurde schon mehrfach geschrieben!
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Schuldenheini
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« Antworten #3 am: 08. Januar 2012, 11:50:00 »

Rechtskraft tritt nach 2 Wochen ein
« Letzte Änderung: 08. Januar 2012, 12:03:59 von Schuldenheini » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 08. Januar 2012, 19:10:07 »

bekomme ich dann nochmal einen erneuten Beschluss, wo das insolvenzverfahren aufgehoben wurde?

Danke für die Hilfe!
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Angestellte80
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 08. Januar 2012, 19:10:07 »



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Schuldenheini
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« Antworten #5 am: 09. Januar 2012, 09:25:50 »

Nein ....

Das Verfahren ist ja schon aufgehoben...halt nur noch nicht rechtskeaeftig.

Rechtskraft tritt taggenau  2 Wochen mit Datum der Abkuendigung der RSB ein.

« Letzte Änderung: 09. Januar 2012, 09:35:32 von Schuldenheini » Gespeichert
Insokalle
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« Antworten #6 am: 09. Januar 2012, 09:52:09 »

Wieder falsch.
Das Insolvenzverfahren ist noch nicht aufgehoben, s.o. Es wird durch einen gesonderten Beschluss aufgehoben, den sog. Aufhebungsbeschluss. Beide Beschlüsse (Aufhebungsbeschluss und Ankündigung der RSB) werden öffentlich bekannt gemacht.
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doktor mabuse
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« Antworten #7 am: 09. Januar 2012, 10:12:16 »

Hallo,

kann die Info vonInsokalle nur bestätigen, habe auch die Ankündigung der RSB erhalten und warte noch auf den Aufhebungsbeschluss, erst dann bist Du in der WVP.
Sollte aber nicht allzulange dauern...

Gruß,
Doktor Mabuse
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