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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:26:51 *
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Autor Thema: Rate verringern oder Vergleich anstreben?  (Gelesen 497 mal)
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SheldonCooper
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« am: 11. Januar 2012, 13:29:15 »

Hallo,

hoffe das ist der richtige Bereich im Forum für meine Frage.
Momentan habe ich Schulden bei einer Bank, die über ein Inkassounternehmen via Ratenzahlung getilgt werden.

48 x 200 Euro, momentan bin ich im 26. Monat, sprich die Hälfte ist nun schon getilgt. Allerdings ändert sich in 4-8 Wochen mein Einkommen drastisch, u.a leider arbeitslos sodass ich nicht weiss ob ich die Rate weiterhin halten kann.
Laut Webseite des Inkassounternehmens, sei das kein Problem die Rate zu ändern, allerdings wird der "Rattenschwanz" immer länger dadurch.

Im Moment überlege ich halt, ob ich die Rate eher verringern soll, oder ob ich dem Inkasso einen Vergleich anbiete, z.B. 30-50% der Restsumme (rund 4400,- Restschuld) innerhalb von 7 Tagen überweisen.

Jemand einen Tipp wie man vorgehen sollte?
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Insoman
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« Antworten #1 am: 11. Januar 2012, 13:38:32 »

Vergleich anstreben ist (fast) immer gut.
Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass der Gläubiger nicht ohne weiteres darauf eingeht..
Immmerhin haben Sie in der Vergangenheit "brav geblecht".
Sie müssten zumindest glaubhaft darstellen, dass Sie in der Zukunft nicht mehr leistungsfähig sein werden...
Schwierig genug.
Falls Sie etwa arbeitslos werden, könnten Sie Nachweise hierüber erbringen.
Sie könnten auch eine freiwillige Selbstauskunft in Erwägung ziehen.
Ein Vergleichsbetrag von 50% hört sich in Ihrem Fall realistisch an..
Natürlich sollte der Betrag nicht von Ihnen persönlich kommen.

Viel Glück. thumbup
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SheldonCooper
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« Antworten #2 am: 11. Januar 2012, 13:41:02 »

Ich bin momentan leider arbeitslos, und in 8 Wochen werden die Leistungen gekürzt  sad

"Ein Vergleichsbetrag von 50% hört sich in Ihrem Fall realistisch an..
Natürlich sollte der Betrag nicht von Ihnen persönlich kommen."

Wie der Betrag sollte nicht von mir kommen?? Soll ich in meinem Schreiben ans Inkasso nur die % Zahl eingeben oder wie?
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Insoman
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« Antworten #3 am: 11. Januar 2012, 13:47:00 »

Zitat
Wie der Betrag sollte nicht von mir kommen??

Naja, Sie sind ja nun nicht mehr leistungsfähig, oder?
Wichtig ist die Information, dass sie selbst über einen so hohen Einmalbetrag nicht verfügen.
Die Summe, um Sie "freizukaufen", stammt also logischerweise von einer dritten Person... biggrin,
die natürlich nur bereit ist, den Betrag freizugeben, wenn Sie dadurch komplett entlastet werden.
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Inkassomitarbeiterin
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« Antworten #4 am: 20. Januar 2012, 21:12:35 »

Hi,
welchen Verfahrenstand hat die Forderung, Art der Forderung, ihr Alter, pfändbares Einkommen bisher, EV geleistet??

Ohne die Umstände nun genau zu kennen würde ich sagen, dass die 50% mit Sicherheit abgelehnt werden.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 20. Januar 2012, 21:12:35 »



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