Hallo Paddy71180,
Mit der Einstellung der Zahlungen solltest du vorsichtig umgehen.
Miete, Strom,Heizkosten,Telefon, Bußgelder, und Strafbefehle solltest du bezahlen.
Bei Bußgelder und Strafbefehlen lässt sich aber mit den zuständigen Behörden meistens einen Weg der Bezahlung finden.
Bevor du deinen neuen Job anfängst, solltest du den Termin bei der von dir angesprochenden Schuldnerberatung wargenommen haben, gerade in Bezug auf Anfragen zur Pfändungsmöglichkeiten bei deinen neuen Arbeitgeber der unter Umständen die Drittschuldnererklärung nicht so toll findet. Meistens ist es dann so, dass der Arbeitgeber die Schuldner innerhalb der Probezeit kündigt. Er hat ein Recht auf Kündigung ohne Angabe von Gründen innerhalb der Probezeit.
Du solltest also mit der Schuldnerberatung dieses Thema unbedingt anschneiden, und evtl. mit Hilfe der Schuldnerberater bei Gläubigern die die Pfändung schon mal durchgezogen haben eine Einigung zu finden.
Für den Versuch der außergerichtlichen Einigung wünsche ich dir alles Gute und das du deinen neuen Job genießen kannst.

Mit freundlichen Grüßen
Niederrheiner