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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:31:54 *
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Autor Thema: 2 Kinder aus 1. Ehe ohne Unterhalt. Wie bekommen wir sie in die Pfändungstab.?  (Gelesen 927 mal)
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madeira
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« am: 29. Dezember 2011, 10:42:22 »

Hallo zusammen!
Ich entschuldige mich direkt mal, weil es etwas länger wird.
Bin seit einem Jahr mit einem Mann verheiratet und habe ein Kind mit ihm.
Aus erster Ehe habe ich zwei Kinder, die von ihrem Vater keinen Unterhalt bekommen, da dieser nicht arbeitet.

Ich habe seit 4 Jahren (wegen Geschäftspleite) eine Regelinsolvenz laufen.

Mein Mann hatte bevor er uns kennengelernt hat, auch einige Verpflichtungen, denen er in dem Moment nicht mehr nachkommen konnte, als er mit uns zusammengezogen ist vor 4 Jahren)

Weil aber soviel auf uns zugekommen ist, haben wir versäumt seinen Gläubigern mitzuteilen, wie es bei uns läuft, da wir auch keine Ahnung hatten, wie es denn in Zukunft finanziell überhaupt aussieht.

Wir bekommen zusammen Hartz 4 und sind Aufstocker zur Zeit. Bei seinem vorherigen Arbeitgeber(der leider Pleite gemacht hat) auf eine Person gepfändet und der Rest halt angerechnet beim Amt.

Jetzt hat er einen neuen Arbeitgeber auf 400,- Euro Basis mit guter Aussicht auf einen Vollzeitjob mit dem auch mit 5 Personen über die Runden kommen kann. Und sogar vielleicht einen Schuldentilgungsplan erarbeiten kann für ihn.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wie bekommen wir meine beiden Kinder aus erster Ehe komplett auf seine Steuerkarte und wie könnte man die Pfändungsfreigrenze erhöhen auf 4 Unterhaltsberechtigte?

Es kann doch nicht sein, dass man nicht vom Amt wegkommt, nur weil die beiden Kinder in diesem Rechtsstaat unter den Tisch fallen.

Bitte um Hilfe, da ich im Netz bisher nichts Passendes gefunden habe, obwohl es doch noch mehr Menschen geben müsste denen es so geht, wie uns.

Danke im Vorraus
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2011, 10:50:22 von madeira » Gespeichert
Fallera
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« Antworten #1 am: 29. Dezember 2011, 12:01:51 »

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wie bekommen wir meine beiden Kinder aus erster Ehe komplett auf seine Steuerkarte und wie könnte man die Pfändungsfreigrenze erhöhen auf 4 Unterhaltsberechtigte?

Was die Unterhaltsberechtigten Personen angeht so werden nur leibliche Kinder berücksichtigt! Die Kinder fallen auch nicht unter den Tisch, sondern werden bei Ihnen angerechnet. Das nichtleibliche Kinder berücksichtigt werden ist nicht machbar.

Erhöhung der Pfändungsfreigrenze evtl. durch gestiegene Haushaltskosten, Fahrtkosten etc.! Aber nicht durch die Berücksichtigung der Kinder aus erster Ehe als Unterhaltsberechtigte Personen.

Was die Berücksichtigung auf der Steuerkarte angeht, so bin ich leider überfragt ob es hier evtl. Möglichkeiten gibt über eine Bedarfsgemeinschaft etc.!
« Letzte Änderung: 29. Dezember 2011, 12:05:31 von Fallera » Gespeichert

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wiwo
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« Antworten #2 am: 29. Dezember 2011, 14:08:57 »

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wie bekommen wir meine beiden Kinder aus erster Ehe komplett auf seine Steuerkarte und wie könnte man die Pfändungsfreigrenze erhöhen auf 4 Unterhaltsberechtigte?

Hallo,
die Adoption Ihrer Kinder könnte sich hier für Ihren Mann Erfolg versprechend auswirken.
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Gruß
wiwo
madeira
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« Antworten #3 am: 29. Dezember 2011, 16:04:36 »

Ja, das mit der Adoption hatte ich mit meinem Ex auch schon besprochen. Erst hat er zugestimmt, jetzt will er aber doch nicht. Er zahlt für die Kinder nichts, ihm ist es auch egal, ob es den Kindern damit mal besser gehen könnte, hauptsache sie behalten seinen Namen.

Da mein jetztiger Mann und ich ja auch geheiratet haben, gibt es auch keinen Unterhaltsvorschuss mehr für die beiden Großen, aber den hätte es ja auch sowieso bald nicht mehr gegeben.

Und somit bleibt es ja leider dabei, dass die beiden Großen unter den Tisch fallen. Auch wenn das rechtlich gesehen nicht so ist, da ich ja Unterhaltspflichtig bin. Aber da ich ja mit der Kleinsten im Moment sowieso zu hause bleiben muss, bringt mir das ja auch nichts.
Also bleibts beim Amt als Zubrotbringer. Irgendwie ganz schön doof das Ganze.

Ich hatte gehofft, dass es da eine Möglichkeit gäbe, wenn man nachweisen kann, dass für die Großen kein Unterhalt gezahlt wird.

Lieben Dank für die Antworten
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