Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
Wie bekommen wir meine beiden Kinder aus erster Ehe komplett auf seine Steuerkarte und wie könnte man die Pfändungsfreigrenze erhöhen auf 4 Unterhaltsberechtigte?
Was die Unterhaltsberechtigten Personen angeht so werden nur leibliche Kinder berücksichtigt! Die Kinder fallen auch nicht unter den Tisch, sondern werden bei Ihnen angerechnet. Das nichtleibliche Kinder berücksichtigt werden ist nicht machbar.
Erhöhung der Pfändungsfreigrenze evtl. durch gestiegene Haushaltskosten, Fahrtkosten etc.! Aber nicht durch die Berücksichtigung der Kinder aus erster Ehe als Unterhaltsberechtigte Personen.
Was die Berücksichtigung auf der Steuerkarte angeht, so bin ich leider überfragt ob es hier evtl. Möglichkeiten gibt über eine Bedarfsgemeinschaft etc.!