Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 02:34
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 02:34:35 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum "Bedanken" bei hilfreichen Antworten:
zu jeder Antwort, die man auf seine Frage bekommen hat, ist es nun möglich ein "Danke" auszusprechen! Dazu findet sich jetzt direkt in der ersten Antwortzeile neben Zitat, Ändern, usw., ein "Danke-Button" mit einem roten Stern versehen.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Kleingewerbe als Nebenjob während der Insolvenz  (Gelesen 363 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
singingEddie
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


WWW
« am: 20. Januar 2012, 18:53:32 »

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe mich angemeldet, in der Hoffnung, hier verständliche Antworten auf einige Fragen zu finden.

Seit einem Jahr läuft meine private Insolvenz und ich bin voll berufstätig. Um mir noch etwas hinzu zu verdienen hatte ich mir einen Nebenjob gesucht. Diesen gab ich auch pflichtgemäß beim TH an und das Gericht urteilte folgerichtig, das die beiden Einkommen zusammengerechnet werden und danach dann der pfändbare Bertag durch meinen Haupt-Arbeitgeber von meinem Lohn abzuführen sei. Diese Rechnerei wurde meinem Haupt-Arbeitgeber dann aber zu umständlich und mir wurde angeraten, den Nebenjob wieder zu kündigen, was ich auch tat, um meinen Job nicht zu gefährden.
Nun möchte ich aber (in der arbeitsfreien Zeit) dennoch ab und an noch etwas nebenher tun und frage mich, ob ich das als Kleingewerbetreibender auch tun kann. Wie wird dann der mögliche Verdienst Insolvenzrechtlich behandelt? Kann ich eine pauschal zu vereinbarende Zahlung von z.B. 50% des Nebeneinkommens an den TH selbst abführen. Schließlich möchte ich meinem Arbeitgeber nicht wieder die Last aufbürden, das alles zu berechnen.
Gespeichert

liebe Grüße aus dem Sauerland
Eddie
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #1 am: 20. Januar 2012, 19:03:42 »

Das haben wir gerade sehr ausführlich diskutiert.

Hier gehts zu Thread http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Re-Pfaendung-bei-Nebenbeschaeftigung-9350.html
Gespeichert

Es grüßt der Alte
singingEddie
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 4

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


WWW
« Antworten #2 am: 20. Januar 2012, 19:18:10 »

Vielen Dank,

allein hätte ich das so schnell sicher nicht gefunden.
Nach Durchlesen des Themas bin ich nun wenigstens ein bisschen schlauer,
aber eine wrikliche Antwort auf meine Frage habe ich dadurch noch nicht.

Der Übersichtlichkeit wegen verlagere ich meine Aktivitäten nun dann vielleicht
besser in das bestehende Thema.
Gespeichert

liebe Grüße aus dem Sauerland
Eddie
Tags: Nebenjob  Kleingewerbe  Insolvenz 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2687 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz